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FEUERSOZIETÄT SORGLOSKOMBI VERSICHERUNG

Versicherungsgpaket aus 4 Komponenten

Die Feuersozietät mit Sitz in Berlin bietet im Rahmen der Sachversicherungen für Privatkunden das Versicherungs-Paket SorglosKombi an. Es beinhaltet die Privathaftpflicht, die Hausrat- und die Glasbruchversicherung sowie die Unfallversicherung. Nach Angaben der Feuersozietät ist der Versicherte damit gegen die wichtigsten Wechselfälle im Leben geschützt.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, der einem Dritten zugefügt wurde. Dabei kann es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handeln. Die Feuersozietät prüft auch, ob die Forderungen berechtigt sind und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Zu den versicherten Leistungen gehören u.a. die Schadenersatzausfall-Deckung, Gefälligkeitsschäden, Schäden an fremden beweglichen Sachen, die für private Zwecke geliehen, gepachtet oder gemietet werden sowie Verpflichtungen aus einem Mietvertrag wie z.B. Reinigungs- und Streupflicht oder der Verlust der Schlüssel zur Mietwohnung.

In der Hausratversicherung sind alle Gegenstände in der eigenen Wohnung versichert, die gebraucht oder verbraucht werden bzw. zur Einrichtung gehören. Zu den versicherten Schäden zählen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Hagel, Sturm und Leitungswasser, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Brand, Explosion und Implosion sowie Austreten von Wasser aus Wasserbetten und Aquarien. Wertsachen ersetzt die Feuersozietät bis zu einer Summe von 30 Prozent der Versicherungssumme. Außerdem erstattet sie Lager-, Transport- und Aufräumkosten. Muss die versicherte Person vorübergehend in ein Hotel ziehen, weil ihre Wohnung durch den Schaden unbewohnbar geworden ist, übernimmt die Versicherung für maximal 100 Tage die Hotelkosten bis zu einer Höhe von 150 Euro pro Tag.

In der Glasbruchversicherung sind Spezialverglasungen und Scheiben im Haus oder der Wohnung versichert. Dazu gehören Türen und Fenster auf Veranden, Terrassen, Balkonen und in Wintergärten sowie Glasscheiben von Vitrinen, Bildern, Wand-, Schrank- und Standspiegeln, Sichtfenstern und Glasplatten von Öfen, Gas- und Elektrogeräten sowie Glaskeramik-Kochflächen. Für eine vorübergehende Notverglasung und Sonderkosten für die Beseitigung von Hindernissen sowie Gerüste und Kräne zahlt die Feuersozietät bis zu 1.000 Euro. Nicht im Versicherungsumfang enthalten sind Schäden, die durch Erdbeben, Kernenergie oder Krieg verursacht wurden.

Die Unfallversicherung der Feuersozietät leistet bei Unfalltod und jedem messbaren Invaliditätsgrad. Bei Unfalltod zahlt sie die vertraglich festgelegte Todesfallleistung an den Bezugsberechtigten, bei Invalidität die vereinbarte Invaliditätssumme. Für den Fall, dass ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Leistung von wenigstens 50 Prozent führt, gewährt die Versicherung eine Unfallrente. (20110401)


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