Die Gothaer versichert privat genutzte Wohngebäude (Ein- oder Zweifamilienhäuser) bis zu einer Größe von maximal 400 qm. Den Versicherungsnehmern stehen drei verschiedene Tarife zur Auswahl. Dies sind der Basis Schutz Wohngebäude, der erweiterte Schutz WohngebäudeTop und die PlusDeckung mit zusätzlichen Leistungen unter anderem für Photovoltaik Anlagen oder Windräder.
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Nutzwärme, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind durch alle drei Tarife abgesichert. Die WohngebäudeTop und die PlusDeckung schützen ebenfalls vor Rohrverstopfungen und Graffitischäden. Außerdem verspricht die Gothaer mit diesen beiden Tarifen für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen nach einem Sturm und die Wiederbepflanzung des Grundstücks nach einem Feuer aufzukommen. Mit der PlusDeckung kann sich der Versicherungsnehmer sogar gegen die mutwillige Beschädigung seines Eigentums bis zu einem Wert von 5000 Euro absichern.
Befinden sich im Gebäude Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, so sind diese durch alle drei Tarife abgesichert. Ist die Anlage jedoch nicht Bestandteil des Hauses, sondern befindet sich woanders auf dem Grundstück, so kann sie nur durch den höchsten Tarif, die PlusDeckung, versichert werden und dies auch nur bis zu einem Wert von 5000 Euro.
Im Allgemeinen sind Schäden, die am Wohngebäude auftreten. nur versichert, solange der Eigentümer alles getan hat, um der Entstehung der Schäden vorzubeugen. Kann dem Eigentümer Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, so übernimmt die Gothaer Versicherung keine Kosten. Um einem solchen Fall vorzubeugen und einen eventuellen Totalverlust zu verhindern, empfiehlt die Gothaer ihren Versicherungsnehmern Wohngebäude mit dem Tarif PlusDeckung abzusichern. Mit diesem Tarif verspricht die Gothaer, im Schadensfall darauf zu verzichten, ihren Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und für Schäden bis zu einem Wert von 500000 Euro aufzukommen.
Neben Schäden am Gebäude kommt die Gothaer auch für zusätzliche Kosten auf, die für das Haus entstehen können. Dazu gehören unter anderem Kosten durch behördliche Auflagen oder für Maßnahmen zur Abwendung bzw. Minderung von Schäden. Sollte das Haus nach einem Schadensfall unbewohnbar sein, so deckt die Gothaer Gebäudeversicherung auch die Hotelkosten für maximal 150 Tage und 200 Euro pro Tag. |