Die Gebäudehaftpflichtversicherung versichert den Besitzer einer Immobilie gegen Ansprüche von Dritten, welche durch das Gebäude zu Schaden gekommen sind. Denkbar sind beispielsweise Personenschäden, die durch den Einsturz von Zimmerdecken oder das Ablösen von Ziegelsteinen entstanden sind. Diese gehören zu den typischen Schadensszenarien, die durch die Gebäudehaftpflicht reguliert werden. Die Versicherung umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht, welche insbesondere beim winterlichen Räumen von Gehwegen besteht. Die Gebäudehaftpflicht empfiehlt sich ausschließlich für Eigentümer von Mietshäusern oder unbebauten Grundstücken, da Personenschäden durch selbstgenutzte Gebäude von der normalen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Die Höhe der Versicherungsbeiträge bemisst sich nach Alter, Lage und Wert der Immobilie. Angesichts möglicher Personenschäden ist die Wahl einer hohen Deckungssumme sinnvoll. Die Beiträge zur Gebäudehaftpflicht sind relativ gering und können im Rahmen der Betriebsausgaben in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Der Versicherungsschutz kann auf Wunsch um weitere Leistungen rund um den Immobilienbesitz erweitert werden, häufig werden speziell abgestimmte Versicherungspakete angeboten. Im Normalfall umfasst die Versicherungsleistung auch eine Art passive Rechtsschutzversicherung, die unberechtigte Forderungen Dritter abwehrt. |