Eine Transportwarenversicherung versichert Güter von Produktionsbetrieben sowie Im- und Exportunternehmen oder sonstigen Handelsbetrieben während des Transports. Hierbei ist eine Beförderung mit einem eigenen Fahrzeug, durch ein beauftragtes Transportunternehmen oder über Post- und Kurierdienste abgedeckt. Die Transportwarenversicherung kann meist auf die individuellen Wünsche des Versicherungsnehmers abgestimmt werden. So ist eine Beschränkung des Versicherungsumfangs nur auf bestimmte Warenarten oder besondere Gefahren möglich. Auch ist eine Versicherung nur für Transporte in bestimmte Länder oder für bestimmte Transportarten abschließbar. Der Versicherungsschutz kann für Transporte im In- und Ausland vereinbart werden und beginnt gewöhnlich mit der Entnahme der Güter aus dem Lager und endet bei Ablieferung am Zielort.
Der Versicherungsumfang einer Transportwarenversicherung beinhaltet die Absicherung des Transportgutes gegen Schäden, welche bei Land-, Luft- und Seetransporten entstehen. Auch Schäden während einer transportbedingten Lagerung sind versichert. Mit einer Transportwarenversicherung versicherbar sind z.B. Schäden der Güter durch: • Transportmittelunfall • Beschädigungen, Bruch • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub • Unterschlagung, Abhandenkommen • Brand, Blitzschlag, Explosion • Erdbeben und andere Naturereignisse • Einsturz von Lagergebäuden • Überbordspülen der Ladung durch schweres Wetter • Überbordwerfen zur Schadensminimierung
Im Schadensfall leistet die Versicherung eine Entschädigung für die versicherten Waren. Zudem werden auch Kosten für eine Schadenabwendung oder Schadenminderung übernommen. Mitversichert sind außerdem Beschädigungen an der Verpackung der Güter und Kosten für Lagerung und Umladen der Güter aufgrund eines Versicherungsfalles. Zusätzlich können bei einigen Versicherungen auch Güterfolgeschäden, Vermögensschäden, eventuelle Bergungs- oder Beseitigungskosten sowie Zölle, Steuern, Abgaben und Löhne versichert werden.
Die Versicherungssumme richtet sich unter anderem nach der Art der Güter und dem vereinbarten Versicherungsumfang. Sie kann z.B. über den Ein- oder Verkaufspreis der Güter zuzüglich eines eventuellen Mehrwertes oder eines imaginären Gewinnes ermittelt werden. Auch ist eine individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmte Summe vereinbar. Des Weiteren ist bei einigen Versicherungen eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers festgelegt.
Transportwarenversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. So z.B. von der Allianz, der LVM oder der Basler Versicherung. (20110207) |