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EINMALBEITRAG FÜR ALTERSVORSORGE / RENTE

Sofortrente aus einmaligem Beitrag

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht ausreichen, um den vielen Arbeitnehmern in der Zukunft die Aufrechterhaltung ihres gewohnten Lebensstandards zu sichern. Eine private Altersvorsorge in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung ist deshalb die logische Konsequenz. Viele Versicherungsnehmer, deren konventionelle Lebensversicherung kurz vor dem Ablauf steht, machen sich Gedanken darüber, wie sie das angesparte Kapital sinnvoll für ihre Altersvorsorge verwenden können.

Eine sehr gute Möglichkeit, sich den finanziellen Spielraum zu erweitern, sind sofort beginnende Rentenversicherungen. Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge wird ein einmaliger Beitrag in eine Rentenversicherung eingezahlt. Die monatliche Rentenzahlung beginnt sofort nach Vertragsannahme. Durch diese garantierte und lebenslange Rente und den Wegfall der Monatsbeiträge aus der Lebensversicherung kommt in der Regel ein ansprechender, zusätzlich zur Verfügung stehender monatlicher Betrag zustande. Aber nicht nur die Gelder aus ablaufenden Lebensversicherungen können in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt werden. Sparguthaben, Erbschaften oder Abfindungszahlungen sind ebenso verwendbar. Auch wer zum Beispiel über eine fondsgebundene Lebensversicherung verfügt, kann das Fondsguthaben jederzeit aus dem Vertrag entnehmen. Die Gesellschaften berechnen dafür zwar eine Bearbeitungsgebühr, aber die ist relativ gering. Das Kapital kann in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt werden. Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sollten sich aber im Vorfeld über eventuell entstehende steuerliche Nachteile informieren.

Jede sofort beginnende Rentenversicherung besteht aus einer garantierten Rente, die lebenslang gezahlt wird und aus einer Rente aus Überschussanteilen, die variabel ist. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 3 Jahre), kann der Versicherte auf Wunsch auch das Restkapital ausbezahlt bekommen. In Abzug gebracht wird hier nur die garantierte, nicht die tatsächlich gezahlte Rente. Damit ist diese Form der Rentenversicherung eine durchaus flexible Altersvorsorge.

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