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HAUSVERSICHERUNG

Typische Leistungselemente von Hausversicherungen

Eine Hausversicherung schützt den Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen durch Schäden an seinem Wohngebäude. Sie versichert verschiedene Gefahren wie Leitungswasser, Feuer, Sturm/Hagel oder Bruch- und Frostschäden. Bereits während der Bauphase kann das Gebäude vor den finanziellen Folgen durch Feuerschäden gesichert werden.

Versichert sind alle Gebäude, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Nebengebäude wie Ställe, Gartenhäuschen oder Garagen können mit eingeschlossen werden. Mitversichert sind außerdem alle Gebäudebestandteile, die fest in das Gebäude eingefügt sind sowie verbautes Material. Versichert sind ebenfalls speziell für das Gebäude angefertigte Einbauküchen, Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Terrassen. Neben dem Gebäude ist auch Zubehör versichert. Dabei handelt es sich um Bestandteile, die der Instandhaltung oder der Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken dienen wie zum Beispiel Heizungsanlagen, Öltanks, Brennstoffvorräte, Leitern, Briefkästen, Blumenkästen oder Außenbeleuchtung.

Eine besondere Bedeutung hat die Feuerversicherung innerhalb der Hausversicherung. Versicherte Gefahren sind neben Brand Blitzschlag, Explosion und Implosion auch der Aufprall eines Flugzeugs. Ein Sengschaden ist nur versichert, wenn er durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden ist. Überspannungsschäden sind versichert, wenn der Blitz auf die versicherten Gegenstände trifft.

Schäden durch Leitungswasser entstehen, wenn das Wasser nicht bestimmungsgemäß austritt, z.B. aus Warmwasser- oder Dampfheizungen, Klima- oder Solarheizungsanlagen, Sprinkler- und Berieselungsanlagen sowie Wasserbetten und Aquarien. Wasserdampf, Kälte- und Kühlmittel sind Leitungswasser gleichgestellt. Versichert sind auch in Zusammenhang mit Leitungswasser stehende Bruch- und Frostschäden innerhalb des Gebäudes sowie Frostschäden an bestimmten Einrichtungen, die Leitungswasser führen, wie u.a. Heizkörper, Waschbecken oder Badewannen.

Von Sturm spricht man, wenn eine Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km pro Stunde vorliegt (Windstärke 8). Versichert sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms auf die versicherten Gegenstände, durch herumfliegende Äste, Gebäudeteile oder Gegenstände, die auf die versicherten Sachen fallen sowie die Folgeschäden eines Sturms. Glasbruch gilt als Folgeschaden.

Versicherte Kosten, die im Rahmen der Hausversicherung ersetzt werden, müssen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Schaden stehen. Dieses gilt z.B. für Aufräumungs- und Abbruchkosten, für Kosten die durch die Auslagerung oder Abdeckung von Möbeln oder die Entfernung eines Einbauschrankes entstehen. Nicht versicherte Kosten sind solche für zur Hilfeleistung verpflichtete Institutionen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr.

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