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Finanzieller Schaden-Ersatz nach Einbruch

Der Einbruch ist bei der Hausratversicherung grundsätzlich ein mitversichertes Risiko. Die Definition Einbruch bei der Hausratversicherung lautet, dass hier ein gewaltsames Eindringen in abgeschlossene Räume stattfinden muss. Einen Unterschied macht dieser Einbruch bei der Hausratversicherung zu dem sogenannten einfachen Diebstahl, bei dem aus offenen Räumlichkeiten Eigentum entwendet wird. Dieser einfach Diebstahl ist allerdings im Regelfall in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Das gewaltsame Eindringen und belegbare Spuren dieses Eindringens muss ein Versicherungsnehmer der Gesellschaft gegenüber im Regelfall nachweisen, um Leistungen wegen Einbruch aus der Hausratversicherung zu erhalten. Geht ein Wohnungsschlüssel mit angehängter Adresse verloren, so ist der Versicherungsnehmer somit verpflichtet, umgehend den Zugang zur Wohnung zu unterbinden, beispielsweise durch Wechsel des Türschlosses.

Wichtig zu wissen ist für Versicherungsnehmer, dass im Rahmen des Einbruchs innerhalb der Hausratversicherung nicht nur ein Ersatz von gestohlenen versicherten Gegenständen erfolgt. Auch zerstörte Fenster oder Türen sowie Schlösser werden durch die Versicherung abgesichert und ersetzt. Das gilt auch für den Fall, dass im Rahmen des Einbruchs innerhalb der Hausratversicherung auch ein Vandalismus begangen wurde. Auch wenn keine weiteren Gegenstände gestohlen wurden, die Wohnung aber gewaltsam geöffnet und mittels Vandalismus Einrichtungsgegenstände ganz oder teilweise zerstört wurde, muss die Hausratversicherung leisten.

Dabei greift der Versicherungsfall Einbruch innerhalb der Hausratversicherung auch für Gegenstände, die außerhalb des eigenen Heimes, allerdings in anderen verschließbaren Räumlichkeiten untergebracht sind. Wird also ein Wertgegenstand, der sich auf einer Reise im verschlossenen Hotelzimmer befand, nach einem Einbruch in das Zimmer gestohlen, so ist auch dieser Gegenstand innerhalb der Hausratversicherung mitversichert. Hier gilt allerdings die Angemessenheit. Wird also beispielsweise ein Laptop aus dem Hotelzimmer gestohlen, so greift die Hausratversicherung. Grobe Fahrlässigkeit und damit beispielsweise die Aufbewahrung von großen Mengen hochwertigem Schmuck im Hotelzimmer außerhalb eines geeigneten Safes kann dem Versicherungsnehmer als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Die Hausratversicherung wird von praktisch allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Führender Anbieter sind hier bundesweit die Allianz Versicherungen. Aber auch die HUK Versicherungen sowie Signal Iduna oder der HDI-Gerling-Konzern sind kompetente Partner für diese Versicherung.


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