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LVM PFLEGEVERSICHERUNG

Private Pflegezusatzversicherung mit der LVM

Immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig. Da die Menschen immer älter werden, ist das Risiko, pflegebedürftig zu werden, heute weitaus größer als noch vor einigen hundert Jahren. Um die Kosten, die eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringt, finanzieren zu können, wurde die gesetzliche Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Sie gehört zu den Pflichtversicherungen im deutschen Sozialsystem, der grundsätzlich alle Arbeitnehmer angehören.

Allerdings kann diese gesetzliche Versicherung die immensen Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht auffangen. Daher erhalten Pflegebedürftige nicht die tatsächlich notwendigen Kosten für Heimaufenthalte etc. erstattet, sondern es werden Pauschalbeträge überwiesen. Bei der Pflegestufe I erhalten Betroffene, die sich zu Hause von Angehörigen pflegen lassen, 225 Euro. In der Pflegestufe II bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst werden derzeit 1.040 Euro bezahlt, bei Heimunterbringung und Pflegestufe III erhalten Betroffene von der gesetzlichen Pflegeversicherung aktuell 1.510 Euro, lediglich bei besonderen Härtefällen wird dieser Betrag auf 1.825 Euro angehoben.

Ein Pflegeplatz im Heim kostet jedoch je nach Umfang der Betreuung zwischen 2.500 – 4.000 Euro. Hierdurch ergibt sich eine teils hohe Differenz, die von den Betroffenen bzw. deren Kindern zu tragen sind. Wer diese Kosten nicht finanzieren kann, kann zwar Leistungen des Sozialstaates in Anspruch nehmen, erhält in diesem Fall aber nur die notwendige Mindestversorgung.

Um die Kosten im Pflegefall absichern zu können, bietet die LVM eine Pflegeversicherung. Diese wird als Pflegezusatzversicherung konzipiert und als Pflegetagegeld ausgezahlt. Der tägliche Satz wird auch dann übernommen, wenn die Pflege nicht im Heim, sondern zu Hause sichergestellt werden kann. Die LVM verspricht, dass das Tagegeld auf die persönlichen Notwendigkeiten abgestimmt werden kann, das Tagegeld kann je nach Wunsch zwischen 300 – 3.000 Euro pro Monat vereinbart werden.

Zu den Leistungen der LVM Pflegezusatzversicherung gehört aber nicht nur die Überweisung der genannten Tagesgeldsätze, sondern die Versicherung hilft nach eigenen Aussagen auch bei der Auswahl eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes.

Bei Abschluss der Pflegezusatzversicherung müssen Versicherte eine Wartezeit von drei Jahren in Kauf nehmen, bis die Versicherung wirklich leistet. Auf diese Wartezeit verzichtet die LVM nach Angaben auf ihrer Internetseite, sofern der Vertragsabschluss vor dem 60. Lebensjahr erfolgt. Um die Pflegeabsicherung auch noch in vielen Jahren sicherstellen zu können, haben Versicherte bis zur Vollendung des 64. Lebensjahrs zusätzlich das Recht, eine dynamische Anpassung des Tagessatzes zu verlangen. (12.12.2010)

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