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VOLLE ERWERBSMINDERUNGSRENTE

Rente wg. voller Erwerbsminderung

Die meisten Menschen verbringen ihr Leben damit zu arbeiten, um sich dann später einmal auf ein Leben im Ruhestand zu freuen. Aber leider kommt es auch oft vor, dass man sein Arbeitsleben viel früher beenden muss, als dies eigentlich geplant war. In den meisten Fällen geschieht dies durch Unfälle oder Krankheit. Man ist dann aufgrund dieser Umstände nicht mehr in der Lage, seinen Beruf weiter auszuüben. Wer sich in einer solchen Lage befindet, der kann sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass er von Seiten des Staates eine Unterstützung erhält. Zwar gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Leistung – die Rente wegen voller Erwerbsminderung – doch bevor man diese erhält, müssen erst einmal ein paar Voraussetzungen vorliegen.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nämlich nur, wer nicht mehr in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit für die Dauer von mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Dabei kommt es für den Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente nicht darauf an, dass diese Tätigkeit unmittelbar mit dem zuletzt ausgeübten Beruf zusammenhängt. Die betreffende Person darf nicht mehr in der Lage sein, irgendeine Tätigkeit auszuüben, die auf dem allgemeinen frei zugänglichen Arbeitsmarkt verfügbar ist. Allein dieser Umstand lässt die Wahrscheinlichkeit für das Erhalten der Rente wegen voller Erwerbsminderung eher gering erscheinen. Zudem muss die betreffende Person bereits mindestens fünf Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, um für eine volle Erwerbsminderungsrente berechtigt zu sein. Die nächste Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Person innerhalb der letzten 60 Monate drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhält die betreffende / betroffene Person die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt ca. 29 % des Bruttoverdienstes, den man zuletzt bezogen hat. Dies stellt für die meisten Menschen einen erheblichen finanziellen Verlust dar, den man nur sehr schwer auffangen kann. In der Regel versuchen die meisten Menschen dem entgegen zu wirken, indem sie sich mit einer sogenannten Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich absichern. Das hat zudem den Vorteil, dass man mit einer solchen Versicherung den ausgeübten Beruf absichert und nicht nur irgendeine Tätigkeit. Wer die Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, weil er länger als drei aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, der hat ein Anrecht auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt jedoch wirklich nur die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente und stellt eine noch größere finanzielle Belastung dar. (20110130)


Höhe Erwerbsminderungsrente
Rente bei Erwerbsminderung






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