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HALLESCHE ZUSATZ-PFLEGEVERSICHERUNG

Zusätzliche Pflegevorsorge mit der Halleschen

Der Abschluss einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung ist äußerst sinnvoll, da diese die anfallenden Kosten im Pflegefall unter Umständen nicht vollständig abdecken kann. Um zu verhindern, dass noch lebende Angehörige für die dann verbleibenden Pflegekosten aufkommen müssen, ist eine Zusatz-Pflegeversicherung sehr zu empfehlen.

Die Hallesche private Krankenversicherung unterscheidet in ihrem Programm zur zusätzlichen Pflegeversicherung das Pflegetagegeld in drei Varianten sowie die Pflegekostenversicherung.

Die Pflegetagegeld Versicherung im Tarif OLGA sieht nur in Pflegestufe III einen Erstattungsbeitrag bei Pflege durch einen Laien, eine Fachkraft oder bei vollstationärer Pflege vor. Der Tarif soll nach Angaben des Versicherers auch ohne die Vorleistung der Pflege-Pflichtversicherung leisten, wenn eine Einstufung in die entsprechende Pflegestufe bestätigt wird. Das Pflegetagegeld sieht eine automatische Anpassung in Höhe von zehn Prozent ohne Gesundheitsprüfung im Abstand von drei Jahren vor. Der Pflegetagegeld Tarif OLGAaktiv umfasst neben der Kostenübernahme in Pflegestufe III auch eine Erstattung bei Einstufung in Pflegestufe II. Die Erstattung soll bei Pflege durch einen Laien, durch Fachkräfte und bei stationärer Pflege gelten. Die weiteren Bedingungen entsprechend denjenigen des Tarifs OLGA. Der Tarif OLGAplus schließlich deckt eine nach Pflegestufen gestaffelte Kostenübernahme ab und greift über alle drei Pflegestufen. Die geringste Kostenerstattung erfolgt in der Pflegestufe I, die höchste Übernahme in der Pflegestufe III. Auch in diesem Tarif sind die Pflege durch einen Laien, durch Fachkräfte und die vollstationäre Pflege abgedeckt. Die automatisierte Dynamisierung der Leistung gilt nach Aussagen des Versicherers auch in dem Tarif OLGAplus.

Die Pflegekostenversicherung soll nach Angaben des Versicherers in allen drei Pflegestufen jeweils bei Pflege durch einen Laien, durch Fachkräfte und bei vollstationärer Pflege leisten. Nach Aussage des Versicherers sollen die tariflichen Leistungen ab dem 92. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit und nach dem Ablauf der Wartezeit greifen. Der Tarif sieht keine Leistung ohne Vorleistung der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung vor. Bei häuslicher Pflege durch einen Laien wird ein Pflegetagegeld gezahlt, bei teilstationärer Leistung werden nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bis zu 80 Prozent des vereinbarten Pflegesatzes inklusive anfallender Fahrtkosten zur Tagespflegestätte gezahlt. Bei vollstationärer Pflege erfolgt diese Erstattung in Höhe von 100 Prozent. (20101216)

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