Wer die Freiheit auf offener See vollends genießen möchte, sollte neben einem unabdingbar erscheinenden Bootsführerschein vor allen Dingen auf eine weitreichende Absicherung gegen Schäden aller Art achten. Nur so kann garantiert werden, dass teilweise horrende Schadenersatzforderungen von Dritten vermieden werden. Neben einigen ausgewählten Anbietern findet sich auf dem deutschen Markt die so genannte Skipperhaftpflicht des ADAC vor. Laut der Tarifdetails des Anbieters sollen Kunden dieser Versicherung von einer großzügigen Übernahme aller anfallenden Kosten profitieren können. Dies betrifft alle Beschädigungen, welche von dem Versicherungsnehmer als Skipper eines gecharterten Bootes einem Dritten zugefügt wurden. Selbstverständlich muss der Tatbestand erfüllt sein, dass diese in einem Ausmaß stattgefunden haben, dass ein Dritter berechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen kann. Mit der Skipperhaftpflicht des ADAC erscheint es möglich, unberechtigte Ansprüche effektiv abwehren und sich etwaige Folgekosten ersparen zu können. Das weitreichende Hilfsangebot des ADAC sieht keinerlei zeitliche Begrenzung der gewünschten Törns vor und bietet eine pauschale Deckungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Abschließend wird eine Deckungssumme von bis zu 250.000 Euro für Vermögensschäden jeglicher Art gewährt. Hinzu kommt eine garantierte Sicherheitsleistung im Ausland von maximal 50.000 Euro. Etwaige Crewmitglieder und sich an Bord befindliche Gäste erscheinen ebenfalls versichert.
Die Leistungsdetails der ADAC-Skipperhaftpflicht
Wer sich für den Abschluss der ADAC-Skipperhaftpflicht entscheidet, soll nach den Angaben des Versicherers von interessanten Vorteilen profitieren können. Neben einem weltweit geltenden Versicherungsschutz soll die ADAC-Skipperhaftpflicht eine uneingeschränkte Dauer der Törns umfassen. Hierbei spielt es keine Rolle, für welche Zeitdauer man eine Reise mit dem gecharterten Boot unternimmt. Der Versicherungsschutz besteht zu jeder Zeit. Die Sicherheitsleistungen außerhalb von Deutschland fallen mit bis zu 50.000 Euro aus. Es erscheint ebenfalls möglich, alle sich an Bord des Bootes befindlichen Personen mitversichern zu können. Die ADAC-Skipperhaftpflicht besteht aufgrund dessen für eine vergleichsweise große Anzahl an Personen. Zusätzlich kann von einer Mitversicherung von Schäden an der gecharterten Yacht profitiert werden. Dies ist sogar dann der Fall, wenn eine grobe Fahrlässigkeit durch den Skipper oder die mitversicherten Personen nachge wiesen werden kann. Die Deckungssumme beträgt in diesem Fall 500.000 Euro je Schadenereignis und Versicherungsjahr. Hinzu kommt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 Euro je eingetretenem Schadensfall. (26.03.2011) |