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KATAMARAN VERSICHERUNG

Möglichkeiten, einen Katamaran zu versichern

Besitzer eines Katamarans können sich selbst mit einer speziellen Haftpflichtversicherung oder ihr Wasserfahrzeug mit einer Kaskoversicherung gegen verschiedene Risiken absichern.

Eine Haftpflichtversicherung für Katamarane schützt im Schadensfall den Versicherungsnehmer sowie die Mitglieder der Schiffsmannschaft vor Schadenersatzansprüchen Dritter aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch den Besitz oder die Nutzung des Wasserfahrzeugs verursacht wurden. Zudem leisten die meisten Versicherungen unter anderem für Mietsachschäden, Schäden aus dem Besitz oder dem Führen eines Beibootes sowie für Schäden aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern oder anderen Wassersportgeräten. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall die Prüfung der Haftungsfrage und leistet bei berechtigten Schadenersatzforderungen eine Entschädigung für den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Erweisen sich die Forderungen bei der Prüfung des Sachverhaltes als unberechtigt, übernimmt die Versicherung die Abwehr der Schadenersatzforderungen und trägt gegebenenfalls entstehende Gerichts-, Anwalts- und Gutachter kosten. Gewöhnlich besteht bei einer Haftpflichtversicherung für Katamarane weltweiter Versicherungsschutz mit einer Mitversicherung des Regattarisikos.

Eine Kaskoversicherung für Katamarane wird je nach Versicherungsgesellschaft als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung angeboten. Grundsätzlich leistet die Teilkaskoversicherung für einen Totalverlust des versicherten Katamarans durch Diebstahl, Unfall, Brand, Blitzschlag oder Explosion. Je nach Versicherungsunternehmen kann zudem ein Totalverlust durch Sturm ab Windstärke 8 oder durch höhere Gewalt mitversichert sein. Ersetzt wird meist der aktuelle Listenpreis des Herstellers bzw. maximal die vereinbarte Versicherungssumme abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. Eine Vollkaskoversicherung für Katamarane leistet zudem unter anderem auch für unfallbedingte Eigenschäden, bei mutwilliger Beschädigung oder bei Diebstahl von Teilen des versicherten Bootes. Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung besteht grundsätzlich nur für den vertraglich vereinbarten Geltungsbereich, welcher gewöhnlich auf europäische Flüsse und Binnengewässer be grenzt ist.

Versicherungen für Katamarane werden häufig als Wassersportversicherungen oder Bootshaftpflicht Versicherungen angeboten und können z.B. beim ADAC, der Zurich Versicherung oder der Gothaer Versicherung abgeschlossen werden.

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