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ALTERSVORSORGE STEUERN

Besteuerung von privaten Renten diffizil

Im Bereich der privaten Altersvorsorgeprodukte unterscheidet man drei Säulen:
- die komplett private Altersvorsorge durch Kapitallebens-/Rentenversicherungen.
- die Zusatzversorgung durch Riester-Verträge und betriebliche Altersvorsorge
- die Basisversorgung in Form der gesetzlichen oder der Rürup-Rente

Bis Ende 2004 stellte die klassische Kapitallebensversicherung, die Hinterbliebenen Absicherung mit Vermögensaufbau kombinierte, die mit Abstand beliebteste Altersvorsorge der Deutschen dar. Zu den bekanntesten Anbietern dieser Produkte zählen Allianz, Debeka und R+V Leben.

Die Beiträge der Policen konnten teilweise steuerlich geltend gemacht werden, bei mindestens 12 Jahren Laufzeit blieben die in der Ablaufleistung enthaltenen Erträge steuerfrei. Diese Regelung gilt für vor 2005 abgeschlossene Verträge im Rahmen des Bestandsschutzes weiter. Nach aktuellem Recht sind die Erträge aus Kapital- und Rentenversicherungen, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, nach 12 Jahren Laufzeit mit dem halben persönlichen Steuersatz zu versteuern, wenn der Vertragsinhaber über 60 ist. Wird die Leistung einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung als lebenslange Rente ausgezahlt, ist diese mit dem Ertragsanteil nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Die "Riester-Rente" wird in der Ansparphase durch staatliche Zulagen und Steuerfreiheit der einzuzahlenden Beiträge gefördert. Die Sparleistung kann dabei in Bausparverträge (WohnRiester), Eigenheimfinanzierungen, Fondssparpläne oder Rentenversicherungen fließen.

Während die Einzahlungen komplett steuerfrei sind, müssen in der Rentenbezugsphase alle Auszahlungen (bei WohnRiester: fiktive Rente) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Eine Riester-Rente rechnet sich ganz besonders für Wenigverdiener (hohe Zulagen) und Gutverdiener (hohe Steuervorteile, niedrigerer Steuersatz im Rentenalter). Bei Eintritt in die Rentenphase können zudem 30% des angesparten Guthabens entnommen werden.

Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge, die entweder vom Arbeitgeber oder im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer getragen werden, sind steuer- und sozialabgabenfrei. Im Gegenzug unterliegt die daraus bezogene Rente komplett der Besteuerung, zudem fallen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an.

Gesetzliche und Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: zurzeit sind 70% des Beitrags steuerfrei und 70% der Rente zu versteuern. Ab 2040 betragen beide Werte 100%.


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