Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass ein Arbeitnehmer noch vor dem Erreichen der Altersrente seine Tätigkeit krankheitsbedingt aufgeben muss. Das passiert heute schon jedem fünften Arbeitnehmer und die Tendenz ist steigend. Der Grund sind höhere psychische Belastungen im Job und vermehrte Erkrankungen des Bewegungsapparates. Besonders junge Arbeitnehmer können sich privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatlichen Rentenzahlung sichern, die zum Ausgleich der Lücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und einer staatlichen Unterstützung dient.
Die Unterstützung durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten jedoch nur Personen, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden. Arbeitnehmer, die jünger sind, bekommen in den ersten fünf Jahren überhaupt keine staatlichen Transfers und danach nur unter bestimmten Bedingungen.
Die Rentenhöhe, die von den Berufsunfähigkeitsversicherungen ausbezahlt wird, kann frei gewählt werden und sollte zwischen 50 und 70 Prozent des letzten Einkommens ausmachen. Die Versicherungen bieten hierzu verschiedene Rentenstufen an, beispielsweise 750 Euro, 1.000 Euro oder 1.250 Euro, die letztendlich Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Prämie hat.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich auch nach dem Eintrittsalter, nach der Laufzeitlänge und nach der körperlichen Beanspruchung der ausgeübten Tätigkeit. So zahlen junge Arbeitnehmer eine geringere Prämie als ältere Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer mit einem Bürojob ist die Versicherungsprämie für Berufsunfähigkeitsversicherungen ebenfalls günstiger als bei einem handwerklichen Beruf.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten vor dem Vertragsabschluss auf ihre Bedingungen hin überprüft werden. Unter anderem kann die Versicherung durch den Passus des "abstrakten Verweises" darauf bestehen, dass der Versicherte erst eine andere Tätigkeit aufnimmt, bevor eine Rentenzahlung erfolgt. Einschränkungen bestehen auch bei der Regelung zum Nachweis der Berufsunfähigkeit. In der Regel sollte die Prognose eines Arztes für die Dauer von sechs Monaten für den Rentenanspruch ausreichen.
Ein Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist empfehlenswert, da die Versicherungsprämien teilweise sehr stark variieren. |