Wenn es durch Krankheit oder durch einen Unfall zu einer Verminderung der beruflichen Leistung kommt oder wenn der Hauptverdiener in einer Familie zu Tode kommt, öffnet sich meist eine große finanzielle Lücke. Staatliche Hilfe ist in hinreichendem Umfang in solchen Fällen nicht zu erwarten, sodass für eine private Absicherung zu sorgen ist. Möglichkeiten hierzu gibts: Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitversicherungen oder Risikolebensversicherungen. Bei der WWK gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit besonderen Produktmerkmalen, die unter der Bezeichnung WWK BioRisk vertrieben wird.
Bei der WWK BioRisk kann der Versicherte dann mit Leistungen rechnen, wenn der Grad seiner Berufsunfähigkeit bei mindestens 50 Prozent liegt und er deshalb nur noch die halbe Zeit seiner Tätigkeit im Beruf nachgehen kann.
Die WWK BioRisk Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den Varianten Basis sowie Komfort abschließbar. Bei beiden Varianten ist eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich. Das bedeutet, dass bei einem beruflichen Aufstieg die Versicherungssumme und die Prämien angepasst werden können. Auch bei Änderungen der familiären Verhältnisse, etwa nach der Geburt eines Kindes oder nach einer Heirat ist die Nachversicherung möglich. Hat der Versicherte sich für die Basis-Variante entschieden, so muss die Berufsunfähigkeit für mindestens drei Jahre prognostiziert werden, damit die Leistungen der BioRisk-Versicherung gezahlt werden. Beim WWK BioRisk Komfort-Tarif sind bereits sechs Monate prognostizierter Berufsunfähigkeit ausreichend.
Wenn die Berufsunfähigkeit eintritt, kann der Versicherte sich einmalig einen Betrag von 5.000 Euro auszahlen lassen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn er ein Vertragsmodell gewählt hat, bei dem bei Nichteintritt der Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente gezahlt worden wäre.
Bei Abschluss der BioRisk-Versicherung hat der Kunde in gewissem Maße die Möglichkeit, die Monatsbeiträge zu beeinflussen. Hierfür ist die Vereinbarung einer Karenzzeit möglich. Die Karenzzeit dauert zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, je nach Wunsch des Kunden. In der Karenzzeit wird keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Je länger die Dauer der gewählten Karenzzeit ist, umso geringer fällt die monatliche Beitragshöhe aus. (01.08.2011) |