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ALTERSGRENZEN IN DER PRIVATEN UNFALLVERSICHERUNG

Alters-Beschränkungen v.a. für Senioren

Heutzutage denken viele Menschen über eine private Unfallversicherung nach. Alleine in Deutschland ereignen sich jedes Jahr etwa neun Millionen Unfälle, wovon ein Großteil nicht im Straßenverkehr, sondern im Haushalt während einer Reise oder in der Freizeit passiert. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht und solch ein Unfall zieht oft kostspielige Behandlungen oder spezielle Behandlungsmaßnahmen nach sich. Da ist eine private Unfallversicherung in jedem Fall eine gute Sache. Allerdings müssen Versicherte, die sich und ihre Familie in einer privaten Unfallversicherung absichern möchten, bestimmte Altersgrenzen beachten.

Wenn man sein Kind in einer privaten Unfallversicherung anmelden möchte, ist dies ab dem Tag der Geburt möglich. Meist ist das Neugeborene in den ersten sechs Monaten seines Lebens kostenlos über die Eltern mitversichert, bevor eigene Beiträge nach dem Tarif für Kinder-Unfallversicherungen für das Kind berechnet werden. Allerdings sollten die Eltern beachten, dass Vergiftungen nicht mehr in der Kinder-Unfallversicherung eingeschlossen sind, sobald das Kind das 10. Lebensjahr erreicht hat. Man kann aber nicht nur Neugeborene in der Kinder-Unfallversicherung versichern, sondern alle Kinder bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres. Dabei endet der Tarif für die Kinder-Unfallversicherung mit dem 18. Geburtstag des Kindes und die private Unfallversicherung muss auf den Tarif für Erwachsene umgestellt werden.

Doch auch Erwachsene, die eine private Unfallversicherung abschließen möchten, müssen einige Altersgrenzen beachten. So können Erwachsene meist nur bis zu ihrem 63. Lebensjahr eine private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abschließen. Bei dieser Form von privater Unfallversicherung handelt es sich um eine Kombination aus einer Lebensversicherung und einer privaten Unfallversicherung. Ab dem 65. Lebensjahr können neue private Unfallversicherungen nur noch abgeschlossen werden, wenn der Versicherte bereit ist, entweder auf einige Mehrleistungen zu verzichten, die jüngeren Versicherten angeboten werden, oder für diese Mehrleistungen einen höheren Beitrag zu zahlen. Außerdem erhalten Versicherte, die älter als 65 Jahre sind, bei vielen privaten Unfallversicherungen nicht mehr das komplette Kapital nach einem Unfall ausbezahlt, sondern die vereinbarte Kapitalsumme in Form einer Rente. Sobald ein Versicherter das 75. Lebensjahr erreicht hat, kann er eine private Risiko-Unfallversicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch weiterführen und muss auch hier meist mit erhöhten Beiträgen rechnen.

Senioren, die zum ersten Mal eine private Unfallversicherung abschließen möchten, können solch eine Versicherung je nach Versicherungsgesellschaft bis zu ihrem 65. Lebensjahr oder auch bis zu ihrem 70. Geburtstag eingehen. In der Regel erlischt der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallversicherung mit dem 81. Lebensjahr. Es gibt bei einigen Anbietern von privaten Unfallversicherungen aber die Möglichkeit, den Versicherungsschutz bis zu einem vereinbarten Alter weiter fortbestehen zu lassen, sofern der Versicherte dies rechtzeitig beantragt und die Versicherung zustimmt. (20.07.2011)

Weiterführend können Sie lesen:

Mutter & Kind Unfallversicherung

Deutscher Ring Kinderunfallversicherung



Mutter & Kind Unfallversicherung
Kurbeihilfe der Unfallversicherung






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