Die Kurbeihilfe ist ein Teil der freiwilligen Unfallversicherung. Sie ist nicht immer im Versicherungspaket integriert, sondern mitunter auch als Zusatz zubuchbar. Darauf sollte man beim Abschluss einer solchen Versicherung achten. Der Bewilligungsrahmen ist von Seiten der anbietenden Versicherung genau definiert. Voraussetzung für die Zahlung der Kurbeihilfe ist es, dass der Versicherte innerhalb von 3 Jahren nach dem versicherten Unfall die Kur durchgeführt hat. Außerdem muss die Kur mindestens drei zusammenhängende Wochen lang absolviert worden sein. Die Notwendigkeit der Kur und der ursächliche Zusammenhang mit dem versicherten Unfall müssen von einem Arzt schriftlich bestätigt werden.
Für jeden Unfall wird einmal Kurbeihilfe bezahlt. Ausnahmen sind möglich. Unter Umständen werden auch ambulante oder teilstationäre Reha-Maßnahmen unterstützt. Im Versicherungsvertrag muss festgelegt sein, welche Versicherungssumme für diesen Fall vereinbart wurde. Danach richtet sich die Zahlung der Kurbeihilfe. Ein Pauschalbetrag entsprechend der Kur Länge ist genauso möglich, wie die Zahlung nach Einzelkostennachweis. Alle anfallenden Belege müssen aufbewahrt werden, um eine Abrechnung nach tatsächlichen Kosten gewährleisten zu können. Mehrere Kuraufenthalte wegen desselben Unfalles werden addiert. Beispielsweise beträgt die pauschale Kurbeihilfe ohne Einzelkostennachweis bei einem Aufenthalt von 3 Wochen 2.000 Euro. Die Erstattung der tatsächlichen Kosten für die gleiche Zeit könnte jedoch bis zu einer Höhe von 10.000 abgerechnet werden. Laut der Werbung in einschlägigen Zeitschriften ist beispielsweise bei der R+V Versicherung diese Kurbeihilfe beitragsfrei mitversichert. Allerdings beträgt der Höchstsatz für eine dreiwöchige Kur auch nur 1.200 Euro. Hat man mehrere solcher Verträge laufen, kann die Kurbeihilfe nur aus einem verlangt werden. Hat man vor dem Unfall gesundheitliche Einschränkungen gehabt, die bei der Bewilligung der Kur ebenfalls eine Rolle spielen, wird die Leistung entsprechend gekürzt. Sucht man sich eine spezielle Einrichtung aus, in der man die Kur gerne durchführen würde, dann kann man meist auch hier einen Ansprechpartner finden, der sich mit den Richtlinien zur Kurbeihilfe auskennt, und den Patienten über die Gegebenheiten berät. (24.06.2011) |