Eine Unfall-Kapitalversicherung ist eine private Unfallversicherung, welche bei Eintritt eines Versicherungsfalls direkt einen vereinbarten Kapitalbetrag auszahlt. Hierdurch unterscheidet sie sich von einer Unfall-Rentenversicherung, bei welcher eine versicherte Person im Schadensfall eine Rente erhält. Anbieter von Unfall-Kapitalversicherungen sind z.B. die Deutscher Ring Versicherung, die Gothaer Versicherung oder die Ontos Versicherung.
Der Versicherungsschutz einer Unfall-Kapitalversicherung beinhaltet Unfälle der versicherten Person in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport. Somit können die Leistungen einer gesetzlichen Versicherung ergänzt werden, welche Unfälle während der Arbeitszeit oder Schule bzw. auf dem Arbeits- oder Schulweg absichert. Zudem gilt der Versicherungsschutz weltweit und beinhaltet bei einigen Versicherungen auch Impfschäden, Nahrungsmittelvergiftungen oder Folgen von Infektionskrankheiten durch Zeckenbisse oder -stiche. Auch können Unfälle unter Medikamenteneinwirkung versichert sein, sofern die Medikamente ärztlich verordnet wurden. Des Weiteren leisten viele Versicherungen auch für nach einem Unfall nötige kosmetische Operationen oder entsprechend für Zahnersatz.
Die Höhe des Auszahlungsbetrags orientiert sich an der vertraglich festgelegten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität. Dieser wird durch das Versorgungsamt als unabhängigen Dritten festgestellt. Weiter wird anhand einer Gliedertaxe, welche z.B. den Verlust der Funktionsfähigkeit eines Körperteils einem bestimmten Invaliditätsgrad zuordnet, die Schwere der Invalidität ermittelt. Bei einigen Versicherungen wird ein Anteil an der vereinbarten Versicherungssumme schon bei einer Invalidität von 1 % ausgezahlt. Die Höhe der Kapitalleistung orientiert sich hierbei an der Gliedertaxe. Liegt z.B. die Gliedertaxe für den Verlust eines Daumens bei 20 %, werden in diesem Versicherungsfall entsprechend 20 % der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Zudem bieten einige Versicherungen die Möglichkeit, eine Progressionsstaffel zu vereinbaren. Durch diese erhält der Versicherte bei Eintritt einer schweren Invalidität eine überproportional hohe Invaliditätssumme ausgezahlt. |