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HANSEMERKUR UNFALLVERSICHERUNG

Versichern gegen finanzielle Folgen von Unfällen

Die Unfallversicherung der Hansemerkur wird in zwei Tarifen angeboten (Kompakt und Top). Je nach gewähltem Tarif erhält der Versicherte nach einem Unfall die verschiedensten Leistungen ausgezahlt. Nach eigenen Angaben zahlt die Hansemerkur Unfallversicherung dabei Leistungen bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1%.

Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen des Versicherten eine einmalige Geldsumme ausgezahlt, deren Höhe bei Abschluss der Unfallversicherung bzw. des Versicherungsvertrages genau festgelegt wird. Wer nach einem Unfall stationär behandelt werden muss, bekommt für die Zeit seines Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld. Darüber hinaus gibt es auch ein zeitlich begrenztes Genesungsgeld. Wird nach einem Unfall eine kosmetische Operation oder ein Kuraufenthalt notwendig, zahlt die Hansemerkur Unfallversicherung hierfür eine einmalige Beihilfe. Sind Frakturen oder Verbrennungen die Folge eines Unfalls, so kommt auch ein Schmerzensgeld infrage.

Sowohl im Tarif Kompakt als auch im Tarif Top werden dem Versicherten bei Bedarf eine Reihe zusätzlicher Leistungen gewährt. Mit versichert sind Unfälle nach erhöhten Kraftanstrengungen, Vergiftungen durch Gase und Dämpfe, tauchertypische Erkrankungen, Schäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie Unfälle, welche als Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes eintreten. Leistungen können ebenfalls erbracht werden, wenn Nahrungsmittelvergiftungen, Infektionen durch Verletzung der Haut oder Infektionen durch Tierbisse eingetreten sind.

Das Unfall-Krankenhaustagegeld, welches immer bei stationären Aufenthalten gewährt wird, bietet die Hansemerkur Unfallversicherung teilweise auch bei ambulanten Operationen an. Der Tarif Top bietet neben allen Leistungen des Kompakt-Tarifes noch zusätzliche Versicherungsleistungen. Diese erstrecken sich auf Sportunfälle, Verschollenheit sowie auch Erfrierungen, Verungern oder Verdursten. Liegt der Unfallpatient im Koma, kann auch ein Komageld gewährt werden.


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