Fondsversicherungen sind Sonderformen der Altersvorsorge. Sie können als so genannte fondsgebundene Lebensversicherung oder Fondsrenten abgeschlossen werden. Bei diesen Versicherungen werden die Vorteile einer klassischen Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit einem Fondssparen verbunden. Dazu wird der Sparanteil der Versicherung in verschiedenen Fonds - z.B. Aktienfonds, Immobilienfonds oder Rentenfonds - angelegt. Die Verteilung des Sparanteils wird in der Regel vom Versicherungsnehmer bestimmt, wobei die Versicherungsgesellschaft beratend tätig ist.
Fondsversicherungen können eine höhere Rendite als normale Versicherungen erlangen, sind aber auch risikoreicher. Die Vorteile der beider Formen der Fondsversicherungen liegen in der Selbstbestimmung des Kunden über die Anlagestrategie, einer gewissen Flexibilität - die auch Kapitalentnahmen oder Teilauszahlungen ermöglicht - und dem zusätzlichen Todesfallschutz. Der Einschluss von Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits Versicherung) ist möglich.
Fondsversicherungen können bereits mit geringen Monatsbeiträgen ab 25 € abgeschlossen werden. Die Nachteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung liegen im Anlagerisiko, dass der Versicherungsnehmer selbst trägt. Am Ende der Versicherungslaufzeit wird keine garantierte Ablaufleistung fällig, sondern das angesammelte Fondsvermögen zum gültigen Tageskurs ausbezahlt. Als garantierte Leistung werden meist nur 60% der vereinbarten Todesfallsumme festgeschrieben.
Vor einem Abschluss von fondsgebundene Lebensversicherungen wird eine so genannte Prognose über eine Ablaufleistung gestellt, die aber meist ungenau ist, da eine Entwicklung der Fonds über eine lange Laufzeit kaum vorhersehbar ist.
Die Versicherung ist - unter bestimmten Vorraussetzungen - steuerlich begünstigt. |