Über eine fondsgebundene Lebensversicherung hat der Versicherte eine Mischung aus einem Fondssparplan und einer Lebensversicherung in einer Police. Der Sparanteil aus den Versicherungsbeiträgen wird ausschließlich in bestimmte Investmentfonds investiert, die der Anleger selbst auswählen kann.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen geht das Risiko der Kapitalanlage nicht zu Lasten des Versicherers sondern zu Lasten des Versicherungsnehmers. Eine Versicherung ist die fondsgebundene Lebensversicherung nur dadurch, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers eine Leistung gezahlt wird.
Von Anlegern wird die fondsgebundene Lebensversicherung auch nicht hauptsächlich für den Todes- oder Erlebensfall abgeschlossen, sondern in erster Linie um steuerlich begünstigt Kapital anzulegen. Um als Versicherung im klassischen Sinne zu gelten, muss bei der fondsgebundenen Lebensversicherung der zu zahlende Betrag im Todesfall so hoch sein, wie 60 Prozent der geplanten Sparbeiträge, die im Rahmen der Gesamtlaufzeit eingezahlt werden sollen. Damit wird dann im Fall des Todes die mindestens die Versicherungssumme fällig oder aber das Fondsguthaben, wenn dieses zu diesem Zeitpunkt die Versicherungssumme übersteigt.
Möchte der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherung über sein Kapital verfügen, wird im Gegensatz zu Kapitallebensversicherungen nicht der Rückkaufswert für die fondsgebundene Lebensversicherung ermittelt, sondern der Wert der Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es keine garantierten Auszahlungssummen im Erlebensfall, sondern es werden die aktuellen Kurse der Fondsanteile ausgezahlt. Das kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass der Auszahlungsbetrag niedriger ist, als die Beiträge die über die Jahre eingezahlt wurden.
Da aber fondsgebundene Lebensversicherungen immer über eine lange Laufzeit abgeschlossen werden, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Versicherte trotz der möglichen Kursschwankungen eine höhere Rendite erzielt, als es mit einer klassischen Lebensversicherung der Fall wäre. Für den Fall das zum Auszahlungszeitpunkt der Kurs geringer ist, hat der Versicherte die Möglichkeit, sich die Fondsanteile in sein Wertpapierdepot übertragen zu lassen und auf bessere Kurse zu warten. |