Unter einer Kapitallebensversicherung versteht man eine Mischform aus Risikolebensversicherung und Geldanlage. Der Versicherungsnehmer spart je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder jährlich vertraglich festgelegte Summen bei einem Versicherungsunternehmen seines Vertrauens langfristig an. Diese eingezahlten Gelder summieren sich nach anfänglichen Verlusten aufgrund von Verwaltungsgebühren und Provisionen zu einem Guthabensockel, der mit einem gesetzlich festgelegten Mindestzinssatz durch die Versicherungsgesellschaft gewinnbringend angelegt wird. Im Laufe der Jahre erwirbt der Versicherungsnehmer zusätzlich zur Verzinsung einen geldwerten Vorteil durch Überschussanteile, die seiner Kapital-Lebensversicherung gutgeschrieben werden. Hierunter sind die Gewinne der jeweiligen Versicherungsparte des Unternehmens zu verstehen, die anteilig auf die einzelnen Kapitalversicherungsverträge umgelegt werden. Am Ende der Versicherungslaufzeit erhält der Versicherungsnehmer schließlich das angesparte Guthaben nebst Zinsen und Überschussbeteiligung ausbezahlt.
Todesfallsumme (Versicherungssumme) bei frühem Tod
Der Unterschied zu einer reinen langfristigen Sparform besteht jedoch darin, dass die Kapital-Lebensversicherung das Leben einer Person mit einem vertraglich festgelegten Geldwert, der Versicherungssumme, versichert. Erleidet die versicherte Person innerhalb der Laufzeit der Kapital-Lebensversicherung eine Krankheit oder ein schadenbringendes Ereignis mit Todesfolge, so hat der im Versicherungsvertrag genannte Begünstigte Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme.