Unter dem Rückkauf einer Lebensversicherung versteht man das vorzeitige Austreten aus dem Versicherungsvertrag der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer kauft seine Versicherung zurück, in dem er kündigt und erhält dadurch eine Auszahlung seiner bis dahin erworbenen Ansprüche. Das Rückkaufsrecht steht dem Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen zu, deren Eintritt ungewiss ist.
Der Rückkauf einer Versicherung ist in der Regel mit hohen finanziellen Einbußen für den Versicherten verbunden. Dies hängt im Wesentlichen von der Laufzeit und den Vertragsbedingungen ab. So zahlt der Versicherungsnehmer nicht nur eine Gebühr für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Vertrag, sondern erhält außerdem meist nur einen Teil der Überschüsse. Des Weiteren hat der Versicherungsnehmer die Gesamtkosten der Versicherung aus den Beiträgen bereits vollständig gezahlt, die über die gesamte Laufzeit kalkuliert wurden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass der Rückkauf von Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden und unter einer 12jährigen Laufzeit liegen, die Einkommenssteuerpflicht unterliegt und entsprechende Einkommenssteuerzahlungen nach sich zieht. Bevor ein Rückkauf einer Lebensversicherung in Betracht gezogen wird, sollte sich der Versicherungsnehmer über diese Konsequenzen bewusst sein und zunächst andere Möglichkeiten ausschöpfen.
Wenn der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung aufgrund finanzieller Engpässe kündigen und deshalb den monatlichen Beitrag sparen möchte, sollte über die Möglichkeit der Beitragsfreistellung nachgedacht werden. Liegt der Grund des Rückkaufes in der Freistellung von Vermögen, so könnte über ein Policendarlehen oder über einen teilweisen Rückkauf verhandelt werden. |