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LEBENSVERSICHERUNG BELEIHEN

Die Alternative zur Kündigung: Beleihung der LV

Die Lebensversicherung ist neben weiteren Möglichkeiten immer noch die beliebteste Art, für das Alter vorzusorgen. Nur weiß man bei Vertragsabschluss meist nicht, wie sich die Dinge entwickeln bzw. ob man die Beiträge bis zum Vertragsablauf regelmäßig zahlen kann.
Tritt der Fall der "Zahlungsunfähigkeit" ein, besteht für den Versicherten neben einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages die Möglichkeit, seine Lebensversicherung zu beleihen. Und je nachdem, wie lange die Versicherung bereits regelmäßig bezahlt wurde, hat sich ein recht hoher Rückkaufwert gebildet, auf dessen Höhe dann ein sogenanntes Policen-Darlehen ausgestellt werden kann.

Die Beleihung einer Lebensversicherung ist im Gegensatz zu einer Kündigung der Lebensversicherung für den Versicherten die beste Lösung, um einen finanziellen Engpass zu überwinden. Denn er behält bei einer Beleihung seinen Versicherungsschutz bei und zahlt neben den Beiträgen einen Zinssatz, der sich weit unterhalb dem bewegt, der beim Abschluss eines Verbraucherkredites gezahlt werden muss. Zudem kann der Versicherte wählen zwischen einer regelmäßigen Rückzahlung und einer einmaligen Rückzahlung, die dann mit der Endsumme am Vertragsende verrechnet wird.

Eine weniger bekannte aber dennoch nicht unattraktive Möglichkeit seine Lebensversicherung zu beleihen, kann durch die Finanzierung einer Immobilie erfolgen. In diesem Fall tritt der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme an das Kreditinstitut ab und erhält aus seinem Versicherungsvertrag vorab die Summe für die Finanzierung des Objektes. Er muss lediglich neben seinen Beiträgen die Zinsen bezahlen und behält den Versicherungsschutz bei. Im Regelfall werden für eine Immobilienfinanzierung bereits bestehende Lebensversicherungen herangezogen.

Zu erwähnen ist außerdem, dass eine Beleihung von Lebensversicherungen nur bei Verträgen mit Ansparcharakter möglich ist. Eine Risikolebensversicherung kann nicht für die Beleihung herangezogen werden, da diese nur im Risikofall zahlt.






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