Jeder sollte sparen. Auch wenn es schwerfällt, denn sparen heißt grundsätzlich immer auch verzichten. Und der Mensch verzichtet naturgemäß nun mal ungern. Da ist es doch gar nicht schlecht, wenn man praktisch zum Sparen "gezwungen" wird. Das klingt zwar erst mal komisch, kommt aber sicher viel häufiger vor als zunächst gedacht. Beispielsweise mit den von Arbeitgebern gezahlten vermögenswirksamen Leistungen ist solch ein Sparzwang verbunden. Denn diese vermögenswirksamen Leistungen werden nicht mit dem Lohn des Angestellten überwiesen, sondern müssen in einen Sparvertrag eingezahlt werden. Geschieht das nicht, verfallen diese zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers. Da viele Angestellte das nicht möchten, nutzen sie diese Möglichkeit der Geldanlage. Dabei gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten der Anlage. Die meisten Arbeitnehmer zahlen ihre vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge oder Fondssparpläne ein. Denn diese Produkte bieten ganz besondere Vorteile, die viele Sparer schätzen. So zum Beispiel erhöhte Renditechancen. Es gibt auch eine andere Möglichkeit: Eine Vermögensbildungsversicherung. Diese Anlagevariante ist zweifellos noch am wenigsten verbreitet. Doch auch sie stellt durchaus keine schlechte Alternative dar. Rein praktisch gesehen ist eine Vermögensbildungsversicherung eine ganz normale Lebensversicherung. Allerdings gibt es einige Vorschriften, die der Versicherer einhalten muss. So darf die vom Versicherten einzuzahlende Jahresprämie den Höchstsatz der zahlbaren vermögenswirksamen Leistungen nicht überschreiten. Zudem muss der Rückkaufswert einer solchen Vermögensbildungsversicherung jederzeit bei mindestens 50% der eingezahlten Prämien liegen. Diese Regelungen sind jedoch keineswegs zum Nachteil des Versicherten.
Welche Form einer Lebensversicherung nun als Vermögensbildungsversicherung angeboten wird, ist grundsätzlich dem Versicherer überlassen – solange die erwähnten Vorschriften von ihm eingehalten werden. Demnach existieren in der Praxis eine ganze Reihe verschiedener Möglichkeiten, die vermögenswirksamen Leistungen in einer solchen Versicherung anzulegen. Häufig sind es beispielsweise "Lebensversicherungen auf zwei verbundene Leben", die von Sparern genutzt werden können. Diese Versicherung eignet sich besonders für junge Familien. Denn mit ihr können sich zwei Personen praktisch über Kreuz absichern. Verstirbt eine dieser Personen, dann wird eine festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Da junge Familien häufig wirtschaftlich abhängige Kinder zu versorgen haben, ist eine solche Versicherung durchaus sinnvoll. Und da das Einkommen solcher Familien oftmals noch eher gering ist und vermögenswirksame Leistungen ohnehin angelegt werden müssen damit sie nicht verfa llen, bietet sich Ihre Nutzung für eine solche Absicherung durchaus an. Denn so muss für die Absicherung des Todesfallrisikos kein separater finanzieller Aufwand betrieben werden. (24.07.2011) |