Die Wichtigkeit einer Todesfallabsicherung wird nicht selten unterschätzt. Vor allem junge Menschen beschäftigen sich nur sehr ungern mit dem – zugegebenermaßen weniger schönen – Thema. Jedoch kann es enorm wichtig sein, sich gegen den möglichen Fall der Fälle abzusichern. Sicher kann keine Absicherung der Welt das Geschehene rückgängig machen. Aber gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalles kann man sich effektiv absichern – zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung.
Die Risikolebensversicherung ist die preisgünstigste Variante des Todesfallschutzes. Je nach individueller Vertragsgestaltung wird eine feste Todesfallsumme vereinbart, die zur Auszahlung kommt, wenn der versicherten Person etwas zustößt. Im Gegenzug sind monatliche Beiträge zu entrichten. Die Versicherung läuft bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Erlebt die versicherte Person den Ablaufzeitpunkt, dann kommt jedoch kein Kapital zur Auszahlung.
Eine besondere Form der Risikolebensversicherung ist die Risikolebensversicherung für verbundene Leben – auch verbundene Risikoversicherung genannt. Diese verbindet quasi zwei Risikolebensversicherung, wobei im Regelfall eine gegenseitige Begünstigung vereinbart wird. Das kann beispielsweise dann interessant sein, wenn zwei Verdiener einer Familie abgesichert werden sollen. Bereits wenn einer der versicherten Personen etwas passiert, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. So kann im Todesfall ein weg fallendes Gehalt kompensiert werden. Im Falle von großen Hausdarlehen werden solche Versicherungen oftmals genutzt um das finanzielle Risiko im Todesfall zu begrenzen. Denn nicht selten kommt es in solchen Situationen zur Zwangsversteigerung der betreffenden Immobilie, weil ein Verdiener allein nicht in der Lage sein kann, die Kreditraten zu zahlen.
Auch für Geschäftspartner kann diese Form der Lebensversicherung sehr interessant sein. Gründen zwei Personen eine Firma wird eine solche Lebensversicherung mit gegenseitiger Begünstigung oftmals abgeschlossen. Denn wenn das Geschäft gut funktioniert steigert es seinen Wert enorm. Stößt einem der Personen etwas zu, dann fließt der hälftige Wert des Unternehmens in die Erbmasse des Verstorbenen ein. Möchte der Verbleibende das Unternehmen weiterführen, müsste er folglich alle Erben auszahlen, was wiederum erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen würde. Gegebenenfall müssten sogar neue Kredit aufgenommen werden. Eine entsprechende Versicherungssumme kann dieses Risiko beseitigen. (2010.12.21) |