Erben kann mittlerweile zu einem recht teuren Vergnügen werden, immerhin will der Staat vom Erbe etwas abbekommen – die Erbschaftssteuer. Und die richtet sich in aller Regel nach dem Grad der Verwandtschaft und wird höher, je weiter entfernt man mit dem Erblasser verwandt war.
Da die Erbschaftssteuer sehr hoch sein kann, sind teilweise viele Erben dazu gezwungen, auch eventuell vorhandene Immobilien zu verkaufen, um die hohe Steuerschuld begleichen zu können. Ein Erbe ist also nicht immer ein Segen. Seit einiger Zeit bieten deshalb Versicherungsgesellschaften (u.a. Allianz, AXA/DBV-Winterthur) eine so genannte Erbschaftssteuerversicherung an. Bei der Erbschaftsteuerversicherung handelt es sich um eine besonders ausgestaltete Form der Risikolebensversicherung, durch die für den Erben die fällige Zahlung der Erbschaftssteuer übernommen wird.
Der Abschluss des Versicherungsvertrags erfolgt durch Erblasser und Erben gemeinsam auf das Leben des Erblassers. Kommt es nun zum Tod des Erblassers, wird der Erbe zur bezugsberechtigten Person der Versicherungssumme – und zwar steuerfrei. Mit der Auszahlung der Ablaufleistung hat der Erbe somit die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu zahlen, ohne dabei auf den Nachlass direkt oder gar auf sein Privatvermögen zurückgreifen zu müssen.
Der Beitrag für eine Erbschaftssteuerversicherung richtet sich in der Regel nach dem Vermögen, das vererbt werden soll – je höher das Vermögen, desto höher also auch der Beitrag. |