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KAPITAL LEBENSVERSICHERUNGEN

Absicherung und Kapitalaufbau

Die Kapital Lebensversicherungen dienen einerseits der privaten Altersvorsorge und andererseits der Hinterbliebenen-Absicherung im Todesfall. Nach dem vertraglich festgelegten Abschluss der Laufzeit der Versicherung kann gewählt werden zwischen einer Auszahlung in Form einer monatlichen Rente oder aber einer einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals zur freien Verfügung.

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer vor dem Ende der vertraglichen Laufzeit verstirbt, wird die vollständige Summe der Versicherung an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus dem einbezahlten und damit angesparten Kapital und den so genannten Überschussanteilen, die seitens des Versicherungsunternehmens während der Laufzeit erwirtschaftet wurden. Im Falle des Erlebens zahlen die Kapital Lebensversicherungen die entsprechende Summe hingegen an den Versicherungsnehmer selbst aus.

Die Höhe des Kapitals ist von zwei Aspekten abhängig: der Laufzeit des Vertrags und der vereinbarten monatlich zu zahlenden Rate. Hierbei gilt, je frühzeitiger der Abschluss von Kapital Lebensversicherungen erfolgt, umso geringer fallen die jeweiligen Einzahlungsprämien aus und desto größer ist das Kapitalvolumen zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarungen von Kapital Lebensversicherungen bieten sich eine Vielzahl individuell auf den Versicherungsnehmer zugeschnittene Optionen. Zu den wichtigsten gehört die Möglichkeit, die Deckungssumme für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers in doppelter Höhe abzuschließen. Dies ist vor allem für jüngere Familien mit Kindern und geringem Eigenkapital zu empfehlen, um sie finanziell möglichst umfangreich abzusichern.

Ein weiterer Pluspunkt bei den Kapital Lebensversicherungen wird durch ein dynamisches Versicherungsmodell ermöglicht, bei dem die Prämienzahlungen über die Laufzeit hinweg immer wieder erhöht werden können, um so die Kapitalbildung zu steigern und den Lebensstandard erhalten zu können. Die Erhöhung erfolgt in der Regel in Angleichung an den Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung.


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