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ARBEITSRECHTSSCHUTZ

Kostenschutz für den Streit mit dem Arbeitgeber

Es gibt immer wieder Versicherungen, deren Bedeutung oft unterschätzt wird. Was man wirklich an ihnen hat, merkt man erst dann, wenn man in einem entsprechenden Schadenfall bemerkt, dass man diese Versicherung gar nicht besitzt. Eine solche Versicherung ist zum Beispiel die Arbeitsrechtsschutz Versicherung. Viele besitzen zwar eine Rechtsschutzversicherung, allerdings wird von den meisten der Bereich Arbeitsrechtsschutz aus dieser Versicherung ausgeschlossen. Diese Versicherungsnehmer denken, dass sie eine solche Absicherung nicht nötig haben, weil sie schon seit vielen Jahren bei immer dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Dennoch sollte man die Dienste eines Arbeitsrechtsschutzes nicht unterschätzen.

Für die meisten Menschen, die auf einen Arbeitsrechtsschutz verzichten, spielt der Kostenfaktor eine große Rolle. Sie glauben, dass sie durch das Weglassen des Arbeitsrechtsschutzes ihren Beitrag günstiger gestalten können. Außerdem bezahlt im Erfolgsfall doch immer der Unterlegene die Anwaltskosten des Anderen. Dies gilt im Arbeitsrecht jedoch nicht. Solche Fälle gehören in die Gerichtsbarkeit der Arbeits- und Sozialgerichte. Bei diesen Gerichten ist es so, dass jeder Prozessbeteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat. Das gilt auch für den Fall, dass eine eindeutige Schuldzuweisung durch das Gericht stattfindet. Auch dann hat der „Gewinner“ des Prozesses seine Kosten selbst zu tragen.

Dazu muss man wissen, dass die Kosten eines Anwalts immer nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert berechnet werden. Gerade im Arbeitsrecht ist dieser Streitwert oft sehr hoch. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um ein Verfahren handelt, in der eine Abfindung aus einem Arbeitsverhältnis heraus erstritten werden soll. Hier wird der Streitwert oftmals in Höhe von mehreren Monatslöhnen festgesetzt. Wenn man die danach berechnete Gebühr für den Anwalt selbst bezahlen muss, dann kann dies recht kostspielig sein. Wenn man über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung verfügt, dann muss man sich in dieser Beziehung keine Gedanken machen. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Gerichtsverhandlung, des Anwalts und auch die Erstberatung ist für die Versicherten einer Arbeitsrechtsschutz kostenlos. Es gibt jedoch einige Versicherungen, die diese Form der Rechtsschutzversicherung nur mit einer Selbstbeteiligung anbieten. Allerdings ist diese Selbstbeteiligung immer noch deutlich geringer, als wenn man die kompletten Kosten zu tragen hätte.





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