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BERUFS-RECHTSSCHUTZ

Wissenswert zu Berufs-Rechtsschutz Versicherungen

Eine Berufs-Rechtsschutzversicherung ist für alle Arbeitnehmer von großer Bedeutung, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt. Die Versicherung übernimmt dabei für den Versicherten die Kosten, die bei einer rechtlichen Klärung entstehen. Das kann zum Beispiel erforderlich sein bei einer Kündigung, für die kein Grund erkennbar ist oder bei einer unberechtigten Abmahnung. Der Berufs-Rechtsschutz umfasst aber auch Einsprüche und Klagen gegen das Finanzamt, wenn zum Beispiel die Wegstrecke zum Betrieb nicht bei der Entfernungspauschale anerkannt wird. Versicherte mit einer Berufs-Rechtsschutz-Police können auch gegen die gesetzliche Unfallversicherung vorgehen, um einen Arbeitsunfall als Berufsunfähigkeit anerkennen zu lassen.

Darauf sollten Verbraucher beim Berufs-Rechtsschutz achten

Die Versicherung wird oft mit dem Privat-Rechtsschutz kombiniert. Die Versicherungssumme ist bei den einzelnen Unternehmen unterschiedlich hoch. Bei der DEURAG - der Deutschen Rechtsschutz AG - ist die Versicherungssumme unbegrenzt. Die DAS-Versicherung und die Roland-Versicherung haben die Versicherungssumme im Schadensfall auf 500.000 Euro begrenzt. Durch eine Eigenbeteiligung des Versicherten, kann die Höhe der Prämie günstiger ausfallen. Üblich sind 150 Euro oder 300 Euro im Schadensfall, die der Versicherte selber trägt. Bei längerlaufenden Versicherungen gibt es auch die Option, dass nach mehreren schadensfreien Jahren eine Eigenbeteiligung im Versicherungsfall entfällt. Solch einen Tarif gibt es beispielsweise bei der "Rechtsschutz Union". Nach vier Jahren ohne Beanspruchung der Versicherung muss dann kein Selbstbehalt mehr getragen werden.

Prämien am besten vergleichen

Die Versicherungsbeiträge liegen meist zwischen 100 Euro und 200 Euro im Jahr. Ein Vergleich kann sich also lohnen. Je länger die Laufzeit des Vertrags, desto günstiger wird die Prämie. Beim Berufs-Rechtsschutz gilt, wie in anderen Rechtsversicherungsbereich auch, dass die Kosten eines Rechtsstreites nur dann übernommen werden, wenn der rechtliche Vorgang noch nicht eingetreten ist.

Mehr Service durch die telefonische Erstberatung

Für die Einschätzung, ob ein Gang vor Gericht auch Aussicht auf Erfolg hat, reicht oft ein erstes Gespräch mit einem Anwalt. Hierfür bieten einige Versicherungen eine Anwaltshotline für die telefonische Erstberatung an, die kostenlos und rund um die Uhr erreichbar ist. Die Telefonhotline gibt es beispielsweise bei den Versicherungen "Deurag" oder "Örag". Bei der "Örag" gilt der Versicherungsschutz nicht nur für den Versicherten selbst, sondern auch für die Partnerin oder den Partner sowie für minderjährige Kinder. (04.05.2011)






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