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MEDIATIONS-RECHTSSCHUTZ

Mediation als Teil der Rechtsschutzversicherung

Unter der Bezeichnung Mediation versteht man im Allgemeinen ein von allen Seiten freiwilliges Verfahren, welches durch eine neutrale Person geleitet wird. Die hierbei sich gegenübersitzenden Konfliktparteien sollen auf diese Weise zu einer Einigung finden, welche außergerichtlich erfolgt. Wenn das Verfahren erfolgreich beendet wird, ersparen sich beide Parteien etwaige Verhandlungskosten. Da neben den Personen selbst ebenfalls Versicherungen von einem Kostenersparnis profitieren, halten viele Anbieter einen so genannten Mediations-Rechtsschutz in ihrem Portfolio bereit. Die hierbei aufgrund des benötigten Mediators anfallenden Kosten werden in diesem Fall vollständig von der Versicherung getragen. Die Konfliktparteien sollen sich auf diese Weise vollkommen auf die eigentliche Problematik konzentrieren und hieraus eine für beide Seiten annehmbare Lösung erarbeiten. Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, geht eine Partei als Verlierer und die andere als Gewinner aus dem Gerichtsaal. Wer hingegen eine Mediation in Anspruch nimmt, kann von einer Berücksichtigung der Interessen beider Seiten profitieren. Experten bezeichnen dies als eine so genannte "Win-Win-Situation". Dieser Weg hat zudem den Vorteil, dass die Konfliktparteien zufrieden aus einer Streitigkeit hervorgehen. Gerade bei Unstimmigkeiten unter Nachbarn kann ein solches Verfahren den Nachbarschaftsfrieden in besonderem Maß erhalten. Hinzu kommt, dass beide Parteien ihr Gesicht wahren können und an keinem gerichtlichen Verfahren teilnehmen müssen. Dies setzt jedoch voraus, dass bei der Mediation eine Lösung oder gar ein Lösungsansatz gefunden wurde. Nach dem Abschluss einer Mediations-Rechtsschutz-Versicherung werden alle aus einer Mediation resultierenden Folgen durch den Versicherer getragen. Bei etwaigen Erbauseinandersetzungen oder einer Scheidungsangelegenheit erscheint ein Rechtsschutz ausgeschlossen. In diesem Fall würde man sich neben einer Menge Aufwand und Zeit ebenfalls den vorprogrammierten Ärger ersparen.

Die Vorteile eines Mediations-Rechtsschutzes

Die klaren Vorzüge eines solchen Verfahrens liegen in der zügigen und vor allen Dingen unbürokratischen Vorgehensweise einer Mediation. Die Inanspruchnahme des Mediations-Rechtsschutzes kann zusätzlich zu einer gewünschten Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse und Emotionen aller Betroffenen führen. Eine weitere Besonderheit ist es, dass nicht Richter oder sonstige Personen Entscheidungen treffen. Dies bleibt alleinig den Konfliktparteien überlassen. Der hierbei eingesetzte Mediator vermittelt lediglich zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass die Aussprache sachlich verläuft. Alle hierbei anfallenden Kosten werden durch den gewählten Versicherer getragen. Wer sich auf der Suche nach einem Mediations-Rechtsschutz befindet, kann zum Beispiel Angebote der Versicherer Auxilia oder Deurag in Anspruch nehmen.






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