Rechtsschutzversicherer bieten Versicherungspolicen zum Zweck der Abdeckung der mit einem Rechtsstreit verbundenen Kosten. Hierzu gehören sämtliche Beträge, die im Falle einer erforderlichen Gerichtsverhandlung seitens des Gerichts in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus sind die Honorare von Anwälten enthalten, die Gebühren der Gutachter und auch die Zeugengebühren. Je nach rechtskräftigem Urteil übernehmen Rechtsschutzversicherer ebenso die Kosten der gegnerischen Seite. Falls eine Kaution erforderlich wird, lässt sich diese bis zu einer vorab vertraglich zu vereinbarenden Höhe gleichermaßen abdecken.
Die Rechtsschutzversicherer weisen grundsätzlich darauf hin, dass nur die so genannte Rechtsverfolgung Bestandteil der Versicherung ist. Reine Rechtsberatungen gehören nicht dazu. Die Beitragshöhe der Versicherung ist abhängig von dem, was genau versichert werden soll. Die Rechtsschutzversicherer bieten beispielsweise einen Gebäuderechtsschutz, einen Opferrechtsschutz, einen Berufsrechtsschutz oder auch eine private Rechtsschutzversicherung an. Der Umfang beinhaltet entweder nur den Bereich der Schadensersatzansprüche durch Dritte, sowie die Prüfung der Berechtigung derselben oder aber zusätzlich das Abwehren von Ansprüchen vor Gericht.
Die monatlichen Prämien werden deutlich günstiger, wenn ein so genannter Selbstbehalt Bestandteil des Vertrages ist. Hierbei übernimmt der Versicherungsnehmer die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe, und erst bei Überschreitung beginnt die Erstattung. Wird keine Selbstbeteiligung vereinbart, sind die Policen deutlich teurer.
Bevor die Rechtsschutzversicherer erstmals Kosten erstatten, ist in der Regel eine Mitgliedschaft von drei Monaten erforderlich, die so genannte Wartephase. Außerdem sind sämtliche Fälle, die nachweislich vor Abschluss der Versicherung begonnen haben, vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Die Höhe der Deckungssumme liegt bei den meisten Rechtsschutzversicherern bei 250.000 Euro pro Schadensfall. Mit dieser Summe lässt sich üblicherweise der Rechtsweg über zwei Instanzen hinweg beschreiten. Die Versicherung schützt darüber hinaus meist nicht nur bei Fällen innerhalb Deutschlands, sondern auch im europäischen Ausland. |