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PRIVAT-RECHTSSCHUTZ: FÜR UND WIDER

Privatrechtsschutzversicherung: Was wird gedeckt?

Eine private Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten im privaten Bereich. Sie ist als Paket zu verstehen und umfasst den Rechtsschutz in unterschiedlichen Fällen. Regelmäßig nicht versichert sind der gesondert zu versichernde Arbeitsrechtsschutz sowie der Verkehrsrechtsschutz. Der Ausschluss für den Bereich Verkehrsrechtsschutz bezieht sich bei einigen Versicherern nur auf Rechtsstreitigkeiten als Kraftfahrer, so dass Fußgänger und Radfahrer ebenfalls über die private Rechtsschutzversicherung versichert sind.

 

Rechtsschutz: Was ist dabei im Privatrechtsschutz?
| © N-Media-Images / Fotolia

Abgrenzung zwischen Privatrechtsschutz und anderen

Zum Verständnis: Welche Abgrenzung gilt zwischen der Privatrechtsschutzversicherung und anderen Rechtsschutzversicherungen? - Diese Frage lässt sich am einfachsten beantworten, indem man sich unter anderem genauer anschaut, was über eine Privatrechtsschutz nicht abgedeckt ist. Die private Rechtsschutzversicherung leistet erst einmal nur bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich. Dieser umfasst grundsätzlich alle Streitigkeiten, welche nicht durch eine Berufstätigkeit oder die Teilnahme am Straßenverkehr als motorisierter Verkehrsteilnehmer verursacht wurden. Auch unterstützt die Privatrechtsschutz-Versicherung den Versicherungsnehmer üblicherweise nicht bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Der Grund für diesen Ausschluss einer Versicherungsleistung ist, dass für die Abwehr ungerechtfertigter Haftungsforderungen die private Haftpflichtversicherung zuständig ist (siehe auch hier), welche somit auch als passiver Rechtsschutz dient.

Interessierte Verbraucher können bei den meisten Versicherungsgesellschaften statt einer einfachen, klassischen Privat-Rechtschutzversicherung auch ein umfangreicheres Versicherungspaket erwerben, welches auch die Berufsrechtsschutzversicherung und die Verkehrsrechtsschutzversicherung enthält. Zumindest für Arbeitnehmer ist ein solches Paket jedoch nicht unbedingt sinnvoll, wenn die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft eine wesentlich preisgünstigere Variante darstellt. In jedem Fall sind gerade unter Bezug auf die geltenden Gesetze zum Arbeitsschutz heutige Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verzwickt und standardmäßig nicht durch eine einfache Privatrechtschutz abgedeckt.

Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages für Privatrechtsschutz ist darauf zu achten, ob die Mietrechtsschutzversicherung in dessen Umfang enthalten ist. Das Bezahlen eines Aufpreises für diese oder der Abschluss einer gesonderten Mietrechtsschutzversicherung ist oft nicht sinnvoll, da die Mitgliedschaft in einem Mieterverein nicht nur der Interessenvertretung dient, sondern zugleich eine einschlägige Rechtsschutzversicherung beinhaltet.

Wohnungseigentümer müssen für eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit Mietern in jedem Fall eine extra Vermieter-Rechtsschutzversicherung abschließen, da der private Rechtsschutz in diesem Fall ohne Ausnahme nicht greift.

Warum ist Privatrechtsschutz sinnvoll?

Vor Gerichten gilt mit wenigen Ausnahmen der Grundsatz, dass der Verlierer eines Prozesses dessen Kosten (Anwalt, Gericht) bezahlen muss. Einkommensschwache Personen haben zwar einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe sowie auf eine mit Ausnahme eines geringen Eigenanteils kostenlose Rechtsberatung, sie scheuen aber häufig vor der Inanspruchnahme dieses Rechts zurück. Große Unternehmen nutzen die Scheu von Verbrauchern vor dem Gang zum Anwalt oftmals aus und übervorteilen sich, da sie kaum mit Gegenwehr rechnen. Ein verlorener Prozess kann tatsächlich zu hohen Kosten führen, so dass ein Prozessrisiko objektiv besteht. Die Prozesskostenhilfe leistet nur, wenn tatsächlich gute Gewinnaussichten im Prozess bestehen oder der Gesetzgeber ausdrücklich das Recht auf eine professionelle Verteidigung vorsieht, was nahezu ausschließlich im Strafrecht der Fall ist. Die häufig geäußerte Vermutung, Anwälte würden sich für sie selbst bezahlende Mandanten mehr anstrengen als für die Vertretung der Interessen der ihnen zugewiesenen Fälle, lässt sich eher selten erhärten. Zudem bedeutet der Antrag auf Prozesskostenhilfe im Zivilrecht nicht, dass dem Betroffenen ein Anwalt zugewiesen wird.

 

VIDEO: D.A.S. Rechtsschutzversicherung zum Thema "Scheidung - Wer bekommt Haus und Tier?", www.youtube.com/watch?v=oCg0MniU2j0

Wann leistet die private Rechtsschutzversicherung?

Viele Versicherungsverträge zum Privatrechtschutz sehen vor, dass die Versicherungsgesellschaft bei vom Versicherten aktiv eingeleiteten Verfahren zunächst ihre Einwilligung in die gerichtliche Auseinandersetzung geben muss, während eine anwaltliche Beratung üblicherweise auch ohne die vorherige Genehmigung des Versicherers vom Versicherten in Anspruch genommen werden darf. Als Grundvoraussetzung für die Genehmigung gilt, dass realistische Erfolgsaussichten bestehen. Hinsichtlich der Bewertung der Erfolgsaussichten sind Versicherungsgesellschaften regelmäßig großzügiger als über die mögliche Leistung der Prozesskostenhilfe entscheidende staatliche Stellen.

Der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung richtet sich individuell jeweils nach dem konkreten Versicherungsvertrag. Hinsichtlich des Schutzes bei einem Strafverfahren gilt bei einer privaten Rechtsschutzversicherung in der Regel die Einschränkung, dass dieser nur beim Vorwurf auch fahrlässig begehbarer Taten besteht. Es besteht allerdings unter Umständen die Möglichkeit, die klassische private Rechtsschutzversicherung durch eine Spezial-Strafrecht-Versicherung zu ergänzen. Viele Versicherungsgesellschaften führen im Vertrag einer Privatrechtsschutz Teilbereiche wie die Vertrags-Rechtsschutzversicherung, die Reise-Rechtsschutzversicherung und die Opfer-Rechtsschutzversicherung gesondert auf.

Auch Streitigkeiten in Unterhaltssachen oder vor Sozialgerichten sind üblicherweise durch die Privatrechtsschutzversicherung abgedeckt. Die erste Instanz vor Sozialgerichten ist zwar ohnehin nicht gebührenpflichtig, aber die Vertretung durch einen zu bezahlenden Anwalt erhöht die Erfolgsaussichten gegenüber der Behörde deutlich. Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt sind in der Privathaftpflichtversicherung üblicherweise versichert, sofern diese aus einem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit resultieren.

Die bekanntesten privaten Rechtsschutzversicherer

Die wahrscheinlich mit Abstand bekannteste private Rechtsschutzversicherung ist die 1968 gegründete Advocard, welche heute zu der recht großen Versicherungsgruppe Generali Deutschland gehört. Hier lässt sich sogar direkt online eine Privatrechtsschutzversicherung abschließen. Bekannt geworden ist Advocard vor allem durch den Werbeslogan "Advocard ist Anwalts Liebling".

Auch die Allianz Versicherung bietet als großer Versicherungskonzern eine Rechtsschutzlösung an. Sie kombiniert zwar die Bereiche Privatleben und Arbeitsrecht. Allerdings müssen bei ihr auch Radfahrer und Fußgänger eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.

Die Aachen-Münchener Versicherung als weiterer Vergleichskandidat bietet zurzeit keine eigenständige Rechtsschutzversicherung an, sondern verkauft als Teil der Generali Deutschland Gruppe den ADVOCARD-360°-Rechtsschutz.

 

ADVOCARD Privat-Rechtsschutz
Screenshot www.advocard.de/privat-rechtsschutz.html am 30.01.2013

Wodurch unterscheiden sich die einzelnen Angebote?

Ein konkreter Versicherungsvergleich von Privatrechtsschutzversicherungsangeboten zeigt unterschiedliche hohe Versicherungsprämien an. Neben diesen sofort sichtbaren Fakten bestehen auch große Unterschiede im Leistungsumfang. Diese beziehen sich vor allem darauf, ob der Rechtsschutz für Radfahrer und Fußgänger in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten ist oder über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgewickelt werden muss. Dieser Unterschied ist für umweltbewusste Menschen, welche kein Auto besitzen, von besonders großer Bedeutung, da Autofahrer ohnehin ihren Verkehrsrechtsschutz versichern müssen.

Weitere praktische Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsschutzversicherern zeigen sich im konkreten Versicherungsfall. Während einige Gesellschaften nur zurückhaltend die Zustimmung zu einer Klage geben, zeigen sich andere deutlich großzügiger oder verzichten je nach Streitwert auf eine vorherige Absprache.

Für häufig verreisende Versicherungsnehmer ist auch von Bedeutung, dass der Schutz ihrer privaten Rechtsschutzversicherung weltweit und nicht nur innerhalb Deutschlands gilt.

Auch das konkrete Abrechnungsverfahren mit beauftragen Rechtsanwälten unterscheidet sich bei den verschiedenen Rechtsschutzversicherungen je nach Gesellschaft. Für den Versicherungsnehmer ist die sogenannte Direktabrechnung der Rechtsschutzversicherung mit seinem Anwalt wesentlich komfortabler als das Auslegen und die anschließende Erstattung der Anwaltsrechnung.

Angesichts des unterschiedlichen Leistungsumfangs der einzelnen Gesellschaften müssen Verbraucher bei einem Versicherungsvergleich sorgfältig auf die exakte Vertragsgestaltung einer Privatrechtsschutzversicherung achten - die kritischen Details sind in den AVB festgelegt, den allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Privat-Rechtschutz (30.01.2013).

Sehen Sie last but not least:

VIDEO zum Thema "Kostenrisiko einer Klage", www.youtube.com/watch?v=uBl5CVDAvG0






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