Sie sind hier: Versicherungo.de Personenversicherung Berufsunfähigkeit  


DEFINITION BERUFSUNFÄHIGKEIT

Wann ist jemand "berufsunfähig"?

Die Definition von Berufsunfähigkeit sagt, dass man dann als berufsunfähig gilt, wenn man eine vom Arzt bestätigte und andauernde Beeinträchtigung bei der Berufsausübung aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder aufgrund von Invalidität vorweisen kann.

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, dann ist man laut der Definition von Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Beruf ausüben zu können. Ist man berufsunfähig, dann schließt es allerdings nicht aus, dass man einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen könnte, wenn dieses dem geistigen und körperlichen Befinden entspricht. Die Definition von Berufsunfähigkeit schließt aber aus, dass man weiterhin in seinem eigentlichen Beruf arbeitet. Um im Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, kann man sich speziell versichern lassen. Zumeist tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung dann in Kraft, wenn man zu mindestens fünfzig Prozent berufsunfähig eingestuft worden ist. Entscheidet man sich für eine private Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit, dann ist man idealerweise gleichzeitig auch für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit mit versichert, was besonders bei schweren Beeinträchtigungen durch Unfälle, Krankheiten oder einem hohen Grad an Invalidität wichtig ist.

Vom Gesetz her tritt seit Januar 2001 eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der staatlichen Rentenversicherung nur dann noch für die Versicherten in Kraft, die bis zum 1. Januar des Jahres 1961 geboren worden sind. Diese Versicherten sind im Falle einer Berufsunfähigkeit allerdings auch nur noch in Form einer teilweisen Erwerbsminderung im Berufsunfähigkeitsfall nach Paragraf 240 des Sozialgesetzbuches VI abgesichert. Wenn man demnach nur noch zur Hälfte seiner eigentlichen Arbeit nachgehen kann, dann erstattet die Versicherung ab der Pflegestufe 1 einen teilweisen Ausgleich.

Besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen sind von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Dabei tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit zumeist sehr schleichend und über einen langen Zeitraum ein und wie bei verschiedenen chronischen Beschwerden ist die Vorgeschichte vor der eigentlichen Berufsunfähigkeit meistens sehr langwierig. Führen die psychischen oder physischen Beschwerden zu einer teilweisen oder ganzheitlichen Berufsunfähigkeit, springt die Versicherung zur Ausgleichszahlung ein. Nach den Richtlinien der deutschen Rentenversicherung sind Versicherte dann berufsunfähig, die aufgrund bestimmter Einschränkungen im Vergleich zu gesunden Arbeitnehmern keine vollständige Erwerbsfähigkeit vorweisen können. Der Grad der Erwerbstätigkeit wird aus allen Tätigkeiten definiert, die man seinem geistigen und körperlichen Zustand entsprechend ausüben kann unter Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation. Wenn man eine zumutbare Tätigkeit noch vollständig ausüben kann, ist man nicht berufsunfähig. Nur bei Einschränkungen wird der Versicherte auf eine teilweise oder ganzheitliche Berufsunfähigkeit geprüft.

Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Höhe Erwerbsminderungsrente



Abstrakte Verweisung






Sie sind hier: Versicherungo.de Personenversicherung Berufsunfähigkeit  

Infos rund um Versicherung, Altersvorsorge, Versicherungen, Geldanlage und Finanzierung auf Versicherungo.de

Versicherungo.de


Personenversicherung
Ausbildungsversicherung
Arbeitslosenversicherung
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsrente
Berufsunfähigkeit Versicherer
BU-Tarife vorgestellt
Dienstunfähigkeitsversicherung
Dread-Disease-Versicherung
Invaliditätsversicherungen
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Fahrlehrerversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Pflegeversicherung
Sportversicherung
Sterbegeldversicherung
Unfallversicherung


Sachversicherungen


Tierversicherung


Versicherungsvergleiche


Versicherungsunternehmen


Altersvorsorge


Finanzierung


Geldanlage


Versicherungen
Versicherungsrechner
Versicherungsvergleich
Impressum