Viele Menschen in Deutschland haben in der Vergangenheit eine kapitalbildende Lebensversicherung als private Altersvorsorge oder zur Absicherung von Hinterbliebenen und/oder Kreditabsicherung abgeschlossen. Da diese Versicherungen über eine lange Zeit laufen, kommt es immer wieder vor, dass sich die Versicherten aus finanziellen oder anderen Gründen entschließen, ihre Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Dies ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Nach der Kündigung der Lebensversicherung erhalten die Versicherten den so genannten Rückkaufwert ausbezahlt. Dieser Betrag ist der - zur Zeit der Kündigung - aktuelle Wert der Versicherung. Er wird aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich der Abschluss- und Provisionskosten und einer Stornogebühr berechnet.
Besonders in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit stellt die Kündigung einer Lebensversicherung ein Verlustgeschäft für den Kunden dar. Läuft der Vertrag noch keine 12 Jahre, verlangt das Finanzamt zusätzlich die Zahlung einer Kapitalertragssteuer auf die enthaltenen Zinsen.
Bevor eine Lebensversicherung gekündigt wird, sollten die Versicherungsnehmer deshalb andere Möglichkeiten prüfen. Viele Versicherungsunternehmen bieten Beitragsstundungen oder eine Umstellung durch die Verringerung der Versicherungssumme sowie die Kündigung von eingeschlossenen Zusatztarifen an.
Kann der Beitrag nicht mehr gezahlt werden, ist auch eine Beitragsfreistellung möglich. In diesem Fall wird die Zahlung bis zum Vertragsende ausgesetzt und die bisher eingezahlten Beiträge verzinsen sich weiter. Dadurch ist die eingezahlte Summe am Ende des Vertrages geringer, aber der Vertrag und der Hinterbliebenenschutz gehen nicht verloren.
Unter bestimmten Umständen kann eine Lebensversicherung auch verkauft werden. In diesem Fall zahlt der Käufer (meist eine Versicherungs- oder Finanzgesellschaft) den Kaufpreis an den Versicherten und übernimmt die Beiträge bis zum Ablauf. Der Todesfallschutz des Versicherten bleibt weiterhin bestehen, die auszubezahlende Versicherungssumme wird an den Käufer abgetreten. |