In der Privathaftpflichtversicherung der Versicherungskammer Bayern (VKB) sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienmitglieder mit versichert. Dazu zählen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Lebensgefährten sind nur dann mit versichert, wenn diese unverheiratet sind, amtlich unter der Anschrift des Versicherungsnehmers gemeldet sind und im Versicherungsvertrag namentlich genannt werden. Unverheiratete Kinder sind ebenfalls mit versichert. Kinder über 21 sind nur dann mit versichert, wenn sie sich in der Schulausbildung oder in den ersten zwölf Monaten der Berufsausbildung befinden. Tagesmütter sowie Haushaltshilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mit versichert.
Leistungen und Konditionen Die VKB Privathaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer. Sind diese berechtigt, werden sie übernommen, anderenfalls werden diese durch die Versicherung abgewehrt. Die Kosten für eventuelle Rechtsstreitigkeiten über Höhe und Berechtigung der Forderungen werden dabei von der Versicherung übernommen. Versicherungsschutz besteht bei alltäglichen Verrichtungen, bei der Ausübung von Freizeitsportarten, wie beispielsweise Fußball, Skifahren oder Inline-Skaten, bei der Nutzung des Internets und im Falle von Schäden, die durch den Datenaustausch per E-Mail entstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich des Weiteren auf den Haus- und Grundbesitz des Versicherungsnehmers, etwa selbst genutzte Einfamilienhäuser oder Wochenendhäuser. Mietsachschäden sind mit versichert. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Heizungsanlagen und Gas- und Elektrogeräten. Schäden, die durch Verschleiß, Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstehen, sind ebenfalls nicht versichert. Die Haltung von Kleintieren, beispielsweise Katzen, Vögel oder Hamstern, ist mit versichert, sofern sie nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken stattfindet. Hunde und Pferde sind nicht mit versichert. Allerdings besteht Versicherungsschutz, für Schäden, die der Versicherungsnehmer als Reiter eines fremden Pferdes verursacht. Die Versicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Unterschiede zwischen den Tarifen Kompakt und Optimal Im Tarif Kompakt beträgt die Versicherungssumme drei Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Im Tarif Optimal beträgt die Versicherungssumme zehn Millionen Euro. Darüber hinaus sind in diesem Tarif eine Schlüsselverlustversicherung und eine Schadenersatzausfallversicherung enthalten. Außerdem leistet die Versicherung für Schäden, die durch deliktsunfähige Kinder verursacht werden. (20101218) |