Nach der Einführung des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Ungleichbehandlung in betrieblichen Abläufen und im Kundenkontakt" haften Unternehmer wegen Diskriminierung bereits für unbewusste Entscheidungen oder Äußerungen, wenn ihnen gegenüber daraus ein Anspruch geltend gemacht wird. Mit dem DiskriminierungsSchutz Plus stellt die Zurich einen Schutz gegen solche Ansprüche zur Verfügung.
Die Vorteile des DiskriminierungsSchutzes sind nach Angaben der Zurich Versicherung der Schutz vor Ansprüchen wegen Beleidigung, Verleumdung, Diffamierung und Diskriminierung. Außerdem sichert sich das Unternehmen gegen finanzielle Ansprüche aus Verstößen gegen den Datenschutz oder die Verletzung der Privatsphäre ab. Ansprüche von firmenexternen oder- internen Personen wie z.B. Subunternehmer, Zeitarbeitskräfte, Mitarbeiter oder Kunden sind ebenfalls versichert. Abgedeckt sind ferner alle Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Dazu gehören auch jene, die über das Privatrecht hinausgehen.
Verboten ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Diskriminierung von Personen auf Grund des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie der sexuellen Identität. Das Gesetz schützt u.a. die Rechte von Geschäftspartnern und Kunden sowie Arbeitnehmern und Leiharbeitern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist in solchen Fällen nicht ausreichend.
Die Leistungen des DiskriminierungsSchutzes Plus umfassen die Klärung, ob es sich um berechtigte oder unberechtigte Ansprüche handelt sowie die Übernahme der Entschädigungen bei berechtigten Ansprüchen von Schadensersatz. Bei Verfahren vor der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden die Kosten des Verfahrens von der Zurich übernommen. Zu den weiteren Leistungen gehört die unbegrenzte Rückwärtsversicherung im EU-Geltungsbereich sowie die Nachmeldefrist für entstandene Schäden innerhalb von 3 Jahren. Außerdem bietet der DiskriminierungsSchutz Plus Schutz gegen Ansprüche aus dem Zivil- und Arbeitsrecht auf Grund von Beleidigungen, Verleumdungen, Diskriminierungen sowie Diffamierungen.
Die Deckungssumme kann auf Wunsch des Versicherungsnehmers zwischen 100.000 Euro und 1 Million Euro liegen. Auf Anfrage sind auch höhere Summen möglich. Die Selbstbeteiligung beträgt 1.500 Euro je Versicherungsfall. (20110207) |