Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen im dentalen Bereich im Zuge diverser Gesundheitsreformen in den letzten Jahren massiv reduziert. Gerade eine notwendige Behandlung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann ohne extra Zahnversicherung für die Versicherten deshalb zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Die Behandlungskosten können schnell einen hohen vier- oder fünfstelligen Betrag annehmen und den Versicherten vor die Wahl stellen, nur das medizinisch Notwendige machen zu lassen oder tief in die eigene Tasche zu greifen. Eine zusätzliche Zahnversicherung kann in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse helfen, den Eigenbeitrag des Versicherten in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Eine Zahnzusatzversicherung wird von vielen privaten Versicherern angeboten. Wie bei jeder privaten Krankenversicherung – unabhängig davon, ob Voll- oder Zusatzversicherung – empfiehlt sich vor dem endgültigen Vertragsabschluss ein sorgfältiger Versicherungsvergleich, um den passenden Tarif herauszufinden. Eine zusätzliche Zahnversicherung wird beispielsweise von den beiden großen deutschen Versicherern ARAG und dem Deutschen Ring angeboten. Der Tarif Z100 der ARAG erstattet nach Angaben des Versicherers bei einer Zahnbehandlung einmal jährlich 100 Prozent der Kosten für prophylaktische Leistungen wie die Verhütung von Karies und Parodontose. Hinzu kommen zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen, Inlays und Wurzelbehandlungen. Besteht in der gesetzlichen Krankenkasse ein Leistungsanspruch, muss dieser zuerst in Anspruch genommen werden. Im Bereich Zahnersatz soll der Z100 mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 100 Prozent erstatten. Geht die Behandlung über die Regelversorgung hinaus, dann werden bis der Vorleistung der GKV nach den Tarifbedingungen bis zu 80 Prozent erstattet. Die Kostenerstattung im Bereich Kieferorthopädie kann bis zu 80 Prozent betragen bei medizinischer Notwendigkeit und fehlendem Leistungsanspruch gegenüber der GKV.
Der Tarif dent 100 des Deutschen Rings wirbt damit, bei Zahnersatz bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags zu erstatten, wenn die GKV Vorleistung bei vorliegender Regelversorgung ebenfalls 50 Prozent der Kosten übernimmt. Erstattet werden sollen Kronen, Brücken und Prothesen und vorbereitende Maßnahmen. Der dent 100 enthält keine Leistungen für Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie. Der Tarif sieht eine Zahnstaffel vor, nach der im ersten Versicherungsjahr bis zu 3.000 Euro erstattet werden, im 2. Jahr bis zu 4.200 Euro und im 3. Versicherungsjahr bis zu 5.400 Euro. (20110130)
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