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ZAHNVERSICHERUNG

Kostenairbag "Zahnversicherung"

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen im dentalen Bereich im Zuge diverser Gesundheitsreformen in den letzten Jahren massiv reduziert. Gerade eine notwendige Behandlung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann ohne extra Zahnversicherung für die Versicherten deshalb zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Die Behandlungskosten können schnell einen hohen vier- oder fünfstelligen Betrag annehmen und den Versicherten vor die Wahl stellen, nur das medizinisch Notwendige machen zu lassen oder tief in die eigene Tasche zu greifen. Eine zusätzliche Zahnversicherung kann in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse helfen, den Eigenbeitrag des Versicherten in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Eine Zahnzusatzversicherung wird von vielen privaten Versicherern angeboten. Wie bei jeder privaten Krankenversicherung – unabhängig davon, ob Voll- oder Zusatzversicherung – empfiehlt sich vor dem endgültigen Vertragsabschluss ein sorgfältiger Versicherungsvergleich, um den passenden Tarif herauszufinden. Eine zusätzliche Zahnversicherung wird beispielsweise von den beiden großen deutschen Versicherern ARAG und dem Deutschen Ring angeboten. Der Tarif Z100 der ARAG erstattet nach Angaben des Versicherers bei einer Zahnbehandlung einmal jährlich 100 Prozent der Kosten für prophylaktische Leistungen wie die Verhütung von Karies und Parodontose. Hinzu kommen zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen, Inlays und Wurzelbehandlungen. Besteht in der gesetzlichen Krankenkasse ein Leistungsanspruch, muss dieser zuerst in Anspruch genommen werden. Im Bereich Zahnersatz soll der Z100 mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 100 Prozent erstatten. Geht die Behandlung über die Regelversorgung hinaus, dann werden bis der Vorleistung der GKV nach den Tarifbedingungen bis zu 80 Prozent erstattet. Die Kostenerstattung im Bereich Kieferorthopädie kann bis zu 80 Prozent betragen bei medizinischer Notwendigkeit und fehlendem Leistungsanspruch gegenüber der GKV.

Der Tarif dent 100 des Deutschen Rings wirbt damit, bei Zahnersatz bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags zu erstatten, wenn die GKV Vorleistung bei vorliegender Regelversorgung ebenfalls 50 Prozent der Kosten übernimmt. Erstattet werden sollen Kronen, Brücken und Prothesen und vorbereitende Maßnahmen. Der dent 100 enthält keine Leistungen für Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie. Der Tarif sieht eine Zahnstaffel vor, nach der im ersten Versicherungsjahr bis zu 3.000 Euro erstattet werden, im 2. Jahr bis zu 4.200 Euro und im 3. Versicherungsjahr bis zu 5.400 Euro. (20110130)

Beispiel: Nürnberger ZR Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für viele zahnärztliche Leistungen nicht oder nur teilweise auf. Übernommen werden nur die Regelleistungen, die preisgünstig, aber nicht immer optimal sind und oftmals den Wünschen der Patienten nicht entsprechen. Um dann abgesichert zu sein, können die Mitglieder der gesetzliche Krankenversicherungen Zusatzversicherungen wie etwa die Nürnberger ZR Zahnzusatz-Versicherung abschließen.

Eine derartige Zusatzversicherung kann für viele Patienten von Interesse sein, weil die Regelversorgung, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, oftmals nicht mehr den heutigen Erfordernissen einer modernen zahnärztlichen Versorgung genügt. Die Nürnberger ZR Zusatzversicherung übernimmt allerdings keine zusätzlichen Leistungen, sondern der verringert den Eigenanteil bei Leistungen, die der gesetzlich Versicherte beansprucht.

Mit dem Tarif ZR wird der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse aufgestockt. Das Prinzip ist einfach, denn mit dem Tarif ZR zahlt die Nürnberger nochmals den gleichen Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung leistet. Falls der Festzuschuss sich durch einen Bonus erhöht, so wird dieser bei der Zahlung der Zusatzversicherung ebenfalls berücksichtigt. Die jährlichen Erstattungen sind aber zunächst begrenzt. In den ersten zwei Versicherungsjahren liegen sie bei 250 Euro, im dritten Jahr bei 500 Euro. Erst im vierten Jahr gibt es keine Begrenzung mehr.

Tarifunterschiede zwischen Männern und Frauen werden bei der Nürnberger ZR Zahnzusatz-Versicherung nicht gemacht, allerdings ist das Eintrittsalter für diese Zusatzversicherung auf 69 Jahre limitiert. Auch Leistungen für den Ersatz von Zähnen, die zum Versicherungsabschluss bereits fehlen, können in den Schutz der Versicherung eingeschlossen werden.

Mit der Nürnberger ZR Zahnzusatzversicherung wird der gesetzliche Festzuschuss verdoppelt. Falls Leistungen beansprucht werden, für die kein Zuschuss bezahlt wird, bringt der Tarif ZR dem Patienten keine Vorteile. Denn in solchen Fällen erfolgt auch von dieser Zusatzversicherung keine Erstattung. Dies ist beispielsweise bei Maßnahmen zur Zahnprophylaxe der Fall. Die professionelle Zahnreinigung, die etwa 80 Euro kostet, wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezuschusst. Dementsprechend leistet auch die Nürnberger ZR keine Zahlung, wenn eine solche Maßnahme oder ähnliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Nürnberger ZR mindert also nur das Kostenrisiko für Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden. Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung wird deshalb mit dem Tarif ZR der Nürnberger nicht erreicht. (23.06.2011)

Nürnberger Zahnzusatzversicherung

Website-Screenshot
www.nuernberger.de/produkte/vorsorge_fuer_jung___alt/kranken/zusatzvers_gkv/zahnersatz/index.html, 08.03.2012


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