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BERUFSHAFTPFLICHT

Haftung z.B. bei Falschberatung

Mit der Selbstständigkeit muss der Berufsträger auch viele Haftungsrisiken in Kauf nehmen. Bestimmte Berufsgruppens können sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen eventuelle Ansprüche Dritter in Bezug auf Sach- oder Personenschäden absichern. Vor allem Angehörige der Freien Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure oder Treuhänder sollten sich bei einer Berufshaftpflicht versichern, teilweise sind sie sogar dazu verpflichtet. So ist die Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte zum Beispiel gemäß Bundesanwaltsordnung eine Pflichtversicherung und ist sogar eine Voraussetzung für ihre Zulassung. Denn gerade diese Berufsgruppen tragen oft eine hohe Verantwortung.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Schadensversicherung und deckt die Ansprüche ab, die aufgrund der Art des Berufes, gegen den Versicherungsnehmer gerichtet werden können. Wie für Haftpflichtversicherungen üblich tritt auch die Berufshaftpflicht nur für Schäden ein, die vom Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich und nachweisbar herbeigeführt wurden. Da Freiberufler häufig uneingeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, können eventuelle Ansprüche von Kunden, Mandanten oder Patienten schnell die Existenz bedrohen, denn Schadenersatzansprüche können heute hohe Summen erreichen. Um gegen derartige Risiken Vorsorge zu leisten, sollte eine ensprechende Berufshaftpflicht vorliegen.

Die Berufshaftpflicht kann neben den Berufsträgern selbst auch selbständige Unternehmen einschließlich seiner Angestellten umfassen. Die Berufshaftpflicht deckt in der Regel neben den speziellen Risiken des Berufs (z.B. Kunstfehler beim Arzt, Beratungsfehler beim Steuerberater) auch allgemeine Risiken ab, wenn z.B. ein Patient auf dem nassen Boden der Praxis ausrutscht.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen kann die Berufshaftpflicht auch eventuelle Zusatzversicherungen umfassen, um den Versicherungsschutz zu erweitern. Je nach Berufsgruppe und individueller Vertragsgestaltung kann der Versicherungsschein unterschiedliche Deckungssummen enthalten. In vielen Fällen kann die Berufshaftpflicht auch mit einer Privathaftpflicht kombiniert werden, um auch Familienmitglieder mit zu versichern.


Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflicht für IT-Freiberufler






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