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BERUFSHAFTPFLICHT FÜR IT-FREIBERUFLER |
Spezielle Berufshaftpflichtversicherung
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Im IT-Bereich besteht für Unternehmer und Freiberufler keine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherung. Für freiberufliche IT-Experten (auch in Form von GbR oder GmbH) ist es jedoch unerlässlich, sich gegen die teils existenzbedrohenden Risiken abzusichern.
Durch den Abschluss von Dienstverträgen oder Werkverträgen mit Auftraggebern (direkt oder über Projektvermittler) gehen IT-Dienstleister umfangreiche vertragliche Pflichten, wie z.B. Fristenwahrung, Datenschutz und Vertraulichkeit ein. Die Praxis zeigt, dass Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist von den Gerichten abgelehnt werden.
Im Falle einer Klage auf Schadenersatz geht es schnell um große Summen. Dann ist guter Rechtsbeistand gefragt. Die Versicherung klärt durch ihre Anwälte und Sachverständige, ob der Schadenersatzanspruch des Kunden/Auftraggebers berechtigt ist, und übernimmt die oft langwierige Regulierung des Falles. Hierbei anfallende außergerichtliche und/oder gerichtliche Kosten trägt die IT-Haftpflichtversicherung ebenfalls. |
Statistik: Betriebshaftpflicht wichtig
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Auch Schutz für Vermögensschäden nötig
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Damit ein umfassender Versicherungsschutz tatsächlich gewährleistet ist, sollte neben der Berufshaftpflicht bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherung auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden durch den Bürobetrieb (z.B. Mietsachschäden, Schlüsselverlustschäden) und die Leistungserbringung z.B. vor Ort beim Auftraggeber oder Dienstreisen ab. Die weitaus häufigeren, relevanten Vermögensschäden, die sich aus dem Leistungs- und Dienstleistungsverhältnis ergeben, sind jedoch meist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dies sind Schadensfälle wie zum Beispiel Wiederherstellung von Daten wegen eines Softwarefehlers, Programmier- und Beratungsfehler oder Urheberrechtsverletzung sowie Umsatz- und Gewinnausfälle beim Kunden durch Betriebsunterbrechung. All diese Bausteine sind jedoch nicht selbstverständlich in der Police enthalten – doch dazu später ein paar Tipps. |
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Angebotserstellung recht anspruchsvoll
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Zur Ermittlung des optimalen Versicherungsschutzes benötigen die Versicherungen detaillierte Angaben z.B. zur Person/Firma, dem Tätigkeitsfeld, die Höhe des Jahresumsatzes, Produktions- und Lieferprogramm, Anzahl der Mitarbeiter usw.
Bei Versicherungsportalen wie exali.de kann man sich von Experten im Bereich Haftpflicht-Schutz für Freiberufler, Consultants, Interim Manager u.ä. Berufsgruppen und Berufsbildern beraten lassen. Eine große Rolle am Markt spielt hier auch der Spezialversicherer Hiscox mit Angeboten z.B. rund um die IT-Haftpflicht. Hiscox bietet nach eigenen Angaben spezielle Versicherungslösungen für die Anforderungen der IT- und Consulting-Berufe an. Die drei „Grundtarife“ geben einen Überblick über die ungefähre Beitragshöhe für eine IT-Haftpflichtversicherung. |
Tarifbeispiele und Beispielprämien
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Bei einem Jahresumsatz bis 100.000,-- Euro deckt z.B. der Tarif „Grund-Deckung (Startup)“ Vermögensschäden bis 500.000,-- Euro und Personen- und/oder Sachschäden bis 2,5 Mio. Euro ab. Der Jahresbruttobeitrag beträgt 737,80 Euro (Selbstbeteiligung 500,-- Euro). |
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Bei einem Jahresumsatz über 100.000,-- bis 500.000,-- kostet diese relativ niedrige Absicherung für Vermögensschäden 1.011,50 Euro jährlich. |
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Bei der „Standard-Deckung“ sind 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und 5 Mio. Euro für Personen- und/oder Sachschäden abgedeckt. Jahresbruttobeitrag (bei 1.500,-- SB) 1.368,50 Euro. |
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Die Classic-PLUS-Deckung bietet eine Vermögensschadenabdeckung bis 2,5 Mio. Euro und ebenfalls 5 Mio. Euro für Personen- und/oder Sachschäden. Bruttojahresbeitrag 1785,-- Euro (SB 2.000,-- Euro). Ab einem Jahresumsatz über 500.000,-- Euro wird der Antrag nicht mehr sofort online policiert. |
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Tatsächlich alles abgedeckt?
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Der Anbieter Hiscox wirbt mit dem Vorteil der All-Risk-Deckung (Allgefahren-Deckung), bei der die allgemeinen Haftungsrisiken von IT-Freiberuflern und IT-Unternehmen abgedeckt sind, ohne dass die einzelnen Risiken abschließend in einem „Katalog“ aufgeführt werden müssen. Ferner besteht eine offene Deckung, bei der es im Rahmen der Bedingungen keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für neue IT-Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn gibt. |
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Berufshaftpflicht-Angebote genau vergleichen
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Im Versicherungsportal www.kuv24.de können unter „IT-Haftpflicht / Versicherungsvergleich“ Tarife von großen Versicherern wie z.B. Allianz, AXA, ERGO, Gothaer, HDI-Gerling oder Versicherungskammer Bayern mit dem Angebot von Hiscox verglichen werden. Daraus aber endgültige Schlüsse zu ziehen, ist jedoch schwierig, da bis zu 50 verschiedenen Einzelkriterien enthalten sind. Ein vermeintlich günstiges Angebot kann am Ende trotz vieler angepriesener Extraleistungen am Bedarf vorbei gehen. Deshalb ist es eher empfehlenswert, für diese komplizierten und undurchsichtigen Sachverhalte einen erfahrenen Versicherungs-Experten zu Rate zu ziehen. Wer sich über seinen Firmenkundenberater der Hausbank gut betreut fühlt, sollte einen Beratungstermin zusammen mit dem zuständigen, spezialisierten Versicherungsberater vereinbaren. In Zusammenarbeit können sinnvolle Versicherungssummen und Bausteine erarbeitet werden sowie weitere Fragen geklärt werden. Das daraus resultierende Angebot kann dann mit dem gleichen Leistungsspektrum mit anderen etablierten Versicherungen verglichen werden. Berücksichtigt werden sollten bei der Entscheidung neben dem Preis auch andere Aspekte |
Was man prüfen sollte:
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Wer genau steht hinter der Versicherung? |
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Wie qualifiziert und erfahren sind die Anwälte/Sachverständigen in der zugehörigen Rechtsabteilung? |
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Wie reibungslos läuft die Schadensabwicklung im Ernstfall? |
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Der Berater sollte hierzu Auskunft geben können. |
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Worauf achten?
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Bei fast allen Anbietern gibt es einige Fallstricke im "Kleingedruckten", auf die besonders geachtet werden muss: |
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Sogenannte Sublimits (Unterversicherungssummen) reduzieren die Schadenersatzleistung bei bestimmten Tatbeständen (z.B. bei Tätigkeits- oder Implementierungsschäden) auf deutlich kleinere Summen als die Versicherungssumme. |
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Auch ein Ausschluss über Experimentierklauseln ist zu vermeiden. Denn alles, was für den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend getestet und erprobt wurde, ist dann nicht versichert. |
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Oftmals ist nur die Wiederherstellung der Daten versichert, nicht aber die Betriebsunterbrechung beim Kunden. Dies kann bereits bei einem zeitlichen Selbstbehalt von z.B. 24 Stunden verheerende finanzielle Folgen haben. |
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Vermeiden sollte man prozentuale Selbstbeteiligungen, da diese unkalkulierbar sind. |
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Schadenersatzforderungen wegen des Verstoßes gegen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten sollten mitversichert werden, ebenso durch Computerviren verursachte Schäden . |
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Beim Thema Verzugsschaden gibt es Formulierungen, die bloße Fassade sind – also aufpassen! |
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Und noch ein Tipp zum Schluss: Gute Versicherer bedürfen keines expliziten Einschlusses von Implementierungsschäden, da von vorne herein Sach- und Vermögensschäden, ohne Beschränkung auf konkret beschriebene Tätigkeiten versichert sind. (05.11.2013)
Youtube-Video zum Thema: Berufshaftpflicht: Freiberufler benötigen Absicherung (www.youtube.com/watch?v=kw8A2VTIPN4) |
Berufshaftpflicht Haftpflicht für Zahnärzte
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