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HAFTPFLICHT FÜR ZAHNÄRZTE

Haftpflichtversicherung für den Zahnarzt

Der Zahnarzt arbeitet in einem beruflichen Umfeld, in dem ihm jederzeit Fehler unterlaufen können. Trotz seines langen Studiums und der Berufserfahrung kann eine Behandlung misslingen und dazu führen, dass dem Patienten weitere unangenehme wie teure Behandlungen bevorstehen. In diesem Fall hat der behandelnde Zahnarzt damit zu rechnen, dass Kosten auf ihn zukommen - diese sind meist nicht niedrig.

Bei der Haftpflichtversicherung für Zahnärzte handelt es sich um eine typische Berufshaftpflichtversicherung, die jeder praktizierende Zahnmediziner abschließen sollte, der für einen Patienten verantwortlich gemacht werden kann. Von der privaten Haftpflichtversicherung werden solche Schäden nicht übernommen - es bedarf einer besonderen Versicherung. Dazu gehören in erster Hinsicht selbstständig arbeitende Zahnärzte und solche, die angestellt beziehungsweise verbeamtet sind oder als Ruheständler gelegentliche zahnmedizinische Arbeit durchführen. Die allgemeine Zahnmedizin wird von dieser Versicherungsform ebenso erfasst wie die Kieferorthopädie oder ambulante chirurgische Eingriffe. Bereits für Assistenzärzte im Bereich der Zahnmedizin kann ein Versicherungsschutz bestehen, der sich auch für sie schon lohnt.

Ein Zahnarzt braucht zunächst einen grundlegenden Versicherungsschutz. In diesem sollten alle Schäden enthalten sein, die er während der Ausübung seines Berufs verursachen kann. Personenschäden können dabei in verschiedenen Bereichen entstehen - beim Einsatz des Röntgenapparates kann Strahlungsschaden entstehen, es können aber auch bei der Wurzelbehandlung oder der Tätigkeit als Gutachter schwerwiegende Fehler unterlaufen. Wichtig ist auch, dass die Gerichtskosten von der Versicherung übernommen werden, die bei Personenschäden häufig entstehen.

Besitzer einer eigenen Praxis müssen zusätzlich diese schützen. In der Zahnarztpraxis selbst stehen wertvolle Geräte, die gegen verschiedene Formen des Schadens geschützt werden sollten, beispielsweise vor Diebstahl. Auch ein Schlüssel kann verloren gehen. Das Schloss muss natürlich sofort ersetzt werden, da es teils gefährliche chemische Stoffe zu schützen gilt, die sich in der Praxis befinden - doch das ist teuer und sollte im Versicherungsschutz enthalten sein. Es sollte ein rundum sicherer Schutz der Mietsache gewährleistet werden können.


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