Bei einem Rückkauf einer Lebensversicherung handelt es sich um die Kündigung einer Lebensversicherung durch den jeweiligen Versicherungsnehmer. In erster Linie betrifft dies Kapitallebensversicherungen (Versicherungen auf den Todes- und Erlebensfall), private Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Ausbildungsversicherungen. In anderen Fällen muss ein Rückkaufsrecht im Allgemeinen extra vereinbart worden sein.
Risikolebensversicherungen, Rentenversicherungen im Rentenbezug, Basisrenten und Rentenversicherungen in der Aufschubzeit (ohne Todesfalleistungs-Vereinbarung) sind im Allgemeinen nicht rückkauffähig.
Früher war insbesondere ein relativ früher Rückkauf besonders nachteilig für den Kunden. Die Versicherungsunternehmen rechneten Kosten und Gebühren vom Rückkaufwert ab, so dass in den ersten Jahren oft nicht mehr viel übrig blieb. Schon 2001 aber monierte der BGH, dass viele Klauseln im Bereich der Kündigung von Lebensversicherungen nicht transparent sind. Er erklärte insbesondere die gängige Praxis für unwirksam, dass die Gesellschaften Provisionen und Abschlussgebühren bereits vollständig in den ersten Jahren abzogen, so dass bei einer Kündigung oft nichts herauskam von den Einzahlungen. Der Rückkaufswert - also der Betrag, den der Kunde von seinen Einzahlungen zurückerhält - musste nunmehr für alle Verträge neu berechnet werden, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden.
Seit 2008 gilt ein neues Versicherungsvertragsrecht. Es regelt nunmehr verbindlich, dass die Kosten für den Abschluss bei einer Lebensversicherung auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit des Vertrages zu verteilen sind. Dadurch wird insbesondere gewährleistet, dass es nun automatisch zu nennenswerten Rückzahlungen kommt, wenn ein Lebensversicherung Rückkauf bereits nach ein oder zwei Jahren Laufzeit stattfindet.
Grundsätzlich bleibt aber nach wie vor der Rückkauf einer Lebensversicherung für den Versicherungsnehmer genauso wie für den Versicherungsanbieter ein nachteiliges Geschäft.
Alternativen zum Lebensversicherung Rückkauf bestehen zum Einen in einer zeitweisen Freistellung vom Beitrag. Eine andere Möglichkeit, die zunehmend genutzt wird, ist der Verkauf seiner Lebensversicherung an andere Unternehmen. Hierfür ist ein so genannter Zweitmarkt für Lebensversicherungen entstanden. |