Die KFZ Haftpflicht Versicherung ist eine staatlich vorgeschriebene Versicherung. Ohne diese Haftpflicht Versicherung für KFZ ist es nicht gestattet am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, außerdem kann ohne diese vorgeschriebene Versicherung kein PKW zugelassen werden (vgl. Kleinkrafträder Versicherung).
Die KFZ Haftpflicht Versicherung sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, welche durch Nutzung des PKW entstehen können.
Es treten jedoch immer wieder Fälle auf, in denen sich die Versicherungsanstalten eine Zahlung des Schadens vorbehalten, beispielsweise bei Verwendung des Fahrzeuges für Zwecke, die nicht Vertragsbestandteile sind. Dies trifft bei Vermietung des PKWs an Dritte zu, oder aber wenn der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Des Weiteren bei Fahrzeugmängeln über die der Fahrzeughalter informiert war und die zu Unfällen führen können, wie abgenutzte Bremsen oder Reifen. Die Kosten für eine KFZ Haftpflicht Versicherung sind abhängig vom Fahrzeugtyp, dem Zeitraum der persönlichen Fahrpraxis, dem Zulassungsbezirk und der Schadensfreiheit.
Bei Auftreten eines Schadenfalles sind die Angaben zur Meldung des Schadens wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bevor mit der Fahrzeugreperaratur begonnen werden kann, muss die KFZ Versicherung darüber verständigt sein, ansonsten können keine Kosten übernommen werden.
Im Normalfall beauftragt die KFZ Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen, der ein Gutachter über die anfallenden Reparaturkosten erstellen soll. Entsteht ein Schaden durch Fremdverschulden am eigenen PKW, steht dem Haftpflichtversicherten in der Zeit der Reparatur seines PKWs eine Kostenerstattung oder ein Mietwagen zu - dies ist je nach KFZ Haftpflicht unterschiedlich geregelt. |