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VKB REISEKRANKENVERSICHERUNG

Auslandskrankenschutz der VKB auf Reisen

Die Versicherungskammer Bayern bietet Auslandsreise-Krankenversicherungen in zwei Varianten an. Der Tarif AKD-08 gilt für Reisen, die nicht länger als 45 Tage dauern. Für Reisen, deren Dauer darüber hinaus geht, wird der Tarif AKE-08 angeboten. Eine Verlängerung der Reisezeit beim Tarif AKD-08 ist möglich, sofern der Vertragsabschluss seit mindestens einem Jahr besteht. Ist dies nicht der Fall, muss der Tarif AKE-08 als Einzelpolice abgeschlossen werden.

Konditionen und Leistungen
Versichert werden können Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland. Versicherungsschutz wird beim Tarif AKD-08 jeweils für die ersten 45 Tage einer Auslandsreise gewährt. Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen. Endet das Versicherungsverhältnis während eines Auslandsaufenthalts, so verlängert sich der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht automatisch. Ansonsten verlängert sich der Vertag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird. In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz.

Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn sich die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall während einer Auslandsreise in medizinisch notwendige Heilbehandlung begeben muss. Dazu zählen auch medizinisch notwendige Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, sofern die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht vollendet ist. Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten zählen ebenfalls zu den Versicherungsfällen.

Im Versicherungsfall werden die Kosten für ärztliche Beratungen und Besuche sowie für unaufschiebbare Operationen inklusive deren Nebenkosten übernommen. Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel werden, sofern sie ärztlich verordnet wurden, ebenfalls erstattet. Ärztlich verordnete Heilmittel, wie etwa Wärmetherapien, Inhalationen oder medizinische Bäder werden bis zu einer Höhe von insgesamt 150 Euro übernommen. Die Kosten für medizinisch notwendige Transporte oder Verlegungen in das nächste geeignete Krankenhaus werden erstattet. Ist eine ausreichende medizinische Versorgung am Urlaubsort nicht gegeben, so werden die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland übernommen. Die Kosten für Zahnbehandlungen, die der Schmerzstillung dienen sowie für die in diesem Zusammenhang notwendigen Zahnfüllungen werden pro Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 300 Euro übernommen. Kommt die versicherte Person bei einer Auslandsreise zu Tode, so werden entweder die Kosten für eine Bestattung am Sterbeort oder für die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz übernommen. (18122010)

Beiträge im Kontext

Versicherungskammer Bayern

VKB Versicherung



ERGO Direkt Reise-Krankenschutz
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