Wer sich privat versichert hat, legt auf eine optimale Absicherung für einen eintretenden Krankheitsfall gesonderten Wert. Zusätzliche Versicherungsformen ermöglichen es, das Leistungsspektrum der persönlichen Absicherung deutlich breiter gestalten zu können. Der bekannte Versicherer Deutscher Ring hält laut eigenen Aussagen ein besonders lukratives Angebot für Privatversicherte bereit. Dank extrastarker Leistungen und einer Spitzen-Vorsorge soll der oftmals unangenehme Krankenhausaufenthalt so vorteilhaft wie möglich gestaltet werden. Eben diese Vorteile möchte der Deutsche Ring mit seinem Zusatzschutz Krankenhaus potentiellen Kunden zur Verfügung stellen.
Die Vorteile bei der Inanspruchnahme des Deutscher Ring
In Werbeversprechen beteuert der Versicherer Deutscher Ring, dass der Zusatzschutz Krankenhaus aus dem eigenen Tarifangebot mit vielen Vorzügen daherkommen soll. Mit diesem Tarif soll der Krankenhausaufenthalt sowohl kurz als auch effektiv erfolgen. Die Bewerkstelligung der hierfür unabdingbar erscheinenden Leistungen soll aufgrund einer erstklassigen Versorgung des Versicherungsnehmers stattfinden. Dies beinhaltet beispielsweise die bevorzugte Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus. Hinzu kommt die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Inanspruchnahme von Kurtagegeld. Der intern unter der Bezeichnung clinic+ geführte Tarif des Zusatzschutzes Krankenhaus des Deutschen Rings soll aufgrund dessen viele unterschiedliche Zusatz-Optionen bereithalten. Neben der bereits erwähnten Spitzenversorgung durch den gewünschten Privatpatienten-Status sollen Versicherungsnehmer ebenfalls von besonders günstigen Beiträgen für Kinder und Jugendliche profitieren können. Selbstverständlich trifft die privatärztliche Behandlung durch einen Wahlarzt oder einen Spezialisten, der Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie weitere Komfortleistungen ebenfalls auf diese Gruppe der Versicherungsnehmer zu. Hiermit möchte der Deutsche Ring Familien die Möglichkeit bieten, alle Mitglieder kostengünstig und dennoch umfassend versichern zu können. Die Besonderheit des Krankenhaus-Zusatzschutzes ist es, dass stets beachtet werden muss, dass alle zuvor erwähnten Leistungen lediglich dann erbracht werden, wenn die gesetzliche Krankenversicherung bereits in Vorleistung getreten ist. Anschließend können die Versicherungsnehmer von der vorteilhaften Unterbringung sowie der Behandlung durch einen Chefarzt profitieren. Bei Letzerem findet die Kostenübernahme auch bei Aufwendungen statt, welche oberhalb der vorgeschriebenen Höchstgrenze der Gebührenordnung liegen. Dies bedeutet, dass der potentielle Kunde des Zusatzschutzes Krankenhaus die Behandlung durch einen Top-Spezialisten in Anspruch nehmen kann. Abschließend wird eine Kostenerstattung für ein Elternteil als Begleitperson bei Kindern, welche das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährleistet. Das zusätzliche Kurtagegeld wird durch ein Krankenhaustagegeld bei der Nichtberechnung von Wahlleistungen komplettiert. (26.03.2011) |