Die Kosten für Zahnersatz werden nur zu einem kleinen Prozentsatz von den Krankenkassen übernommen. Im Rahmen einer so genannten Zahnzusatzversicherung können die Zuzahlungsgebühren für Zahnersatz (Brücken, Inlays, Kronen etc.) versichert werden. Übernommen werden hierbei anteilig die Kosten, die nach Abzug der gesetzlichen Erstattung übrig bleiben.
Je nach Anbieter gibt es verschiedene Optionen der vertraglichen Gestaltung. Es ist vor allem darauf zu achten, in welcher Form die Kostenerstattung formuliert ist. Eine Absicherung der Kosten von 100 Prozent meint lediglich 100 Prozent der Regelkosten. Bei diesem Modell übernimmt die Versicherung noch einmal den gleichen Betrag, den auch die Krankenkasse erstattet, so dass der Eigenanteil nach wie vor sehr hoch ausfällt.
Eine Absicherung hingegen von beispielsweise 80 Prozent der Zahnarztrechnung für die Zahnbehandlung bezieht sich auf den vollständigen anfallenden Betrag und deckt somit einen erheblich höheren Kostenanteil.
Bei Vertragsabschluss berechnet sich die Höhe der monatlichen Prämie anhand der zahnmedizinischen Vorgeschichte des Versicherungsnehmers. Je nach Ausgangszustand der Zähne, der vorangegangenen Behandlungen (z.B. bereits durchgeführte Zahnsanierung aber auch andere Maßnahmen der Zahnchirurgie) sowie dem Alter des Kunden kann die Beitragshöhe für die Zusatzversicherung Zahnersatz sehr unterschiedlich ausfallen.
In der Regel nicht versichert ist über die Zusatzversicherung Zahnersatz, der auf Grund einer bereits vor Versicherungsbeginn bestehenden Vorerkrankung zurückzuführen ist. |