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KFZHAFTPFLICHT

Wissenswertes zur Kfzhaftpflicht

Die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Im Rahmen der Kfzhaftpflicht Versicherung sind Schäden abgedeckt, die einem Dritten durch die Führung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr entstehen. Beispiele für die Kfzhaftpflicht sind Verkehrsunfälle oder ein direktes Schuldverhalten, dass einen Unfall anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge hat.

Schadensersatzpflichtig ist im juristischen Sinne der Schadensverursacher. Praktisch ist es jedoch nicht möglich, die Versicherungspflicht bei jedem Führerscheinbesitzer durchzusetzen. Daher ist in Deutschland laut §7 Straßenverkehrsgesetz im Sinne der Kfzhaftpflicht auch der Fahrzeughalter für die verursachten Schäden haftbar zu machen, auch wenn dieser nicht der Fahrer des Fahrzeuges war. Hier tritt eine Ausnahme auf, denn es kann somit auch ohne eigenes Verschulden zu einer Schadensersatzforderung kommen.

Versicherungspflichtig in der KFZ Haftpflicht Versicherung ist der Fahrzeughalter. Versicherungsträger sind nach § 5 PflVG dazu verpflichtet einem Versicherungsgesuch des Fahrzeughalters folge zu leisten. Der Vertrag darf nur in bestimmten Ausnahmefällen verweigert werden.

Die Versicherung zur KFZ Haftpflicht deckt folgende Schäden ab: Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden, sowie ein etwaiges Schmerzensgeld - all diese sind durch die Kfzhaftpflicht abgedeckt. Der Fahrzeugführer ist in der KFZ-Haftpflichtversicherung mitversichert.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung besitzt eine Regulierungsvollmacht, die auch Schäden ohne das Einverständnis des Versicherungsnehmers ausgleichen darf. Demgegenüber besitzt der Versicherungsnehmer jedoch für zukünftige Ereignisse ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall. Diese Regelungen bedeuten für den Geschädigten, dass er unverzüglich einen Schadensersatz erhält. So werden in der Regel langwierige juristische Streitfälle vor einer Zahlung verhindert.

Die Beiträge für die Kfzhaftpflicht richten sich nicht nur nach dem Versicherungsunternehmen. Durch den sogenannten Schadensfreiheitsrabatt können die Beiträge prozentual reduziert werden. Bei häufiger Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung wird ein Aufschlag berechnet. Statistische Erhebungen wie Fahrzeugtyp, Regionalklasse sowie Deregulierung des Versicherungsmarktes spielen ebenfalls eine Rolle.

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für die Kfzhaftpflicht beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bei mehreren Verletzten bis zu 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden liegt die Summe bei 500.000 Euro. Bei Überschreitung haftet der Versicherungsnehmer.


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