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ALTE LEIPZIGER KT-BU |
Krankentagegeld KT-BU der Alten Leipziger
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Mit dem Tarif KT-BU bietet die Alte Leipziger Lebensversicherung in Kooperation mit der Halleschen Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung kombiniert mit einer Lebens- oder Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz an. Voraussetzung für die Vereinbarung des Tarifs ist der Abschluss einer Lebensversicherung mit einer Mindestsumme von 5.000 Euro oder einer Rentenversicherung mit einer Rente von mindestens 600 Euro pro Jahr. Zudem muss die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente mindestens 1.200 Euro betragen. Durch die Vereinbarung des Tarifs KT-BU entstehen dem Versicherungsnehmer keine zusätzlichen Kosten gegenüber einem einzelnen Abschluss der jeweiligen Versicherungen. |
Das Konzept hinter der AL KT-BU
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Bei dem Konzept KT-BU übernimmt die Hallesche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit die Zahlung des Krankentagegeldes. Dieses kann entsprechend der beruflichen Situation und des individuellen Bedarfs des Versicherungsnehmers vereinbart werden. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, zahlt die Alte Leipziger die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus. Die Kombination KT-BU zielt insbesondere auf die Schließung einer möglichen finanziellen Versorgungslücke ab, welche sich während des Übergangs von einer Arbeitsunfähigkeit zu einer Berufsunfähigkeit ergeben kann. Werden Personen nach längerer Arbeitsunfähigkeit berufsunfähig, erlischt ihr Anspruch auf Krankentagegeld und sie erhalten gegebenenfalls eine BU-Rente aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei besteht allerdings das Risiko, dass das Krankentagegeld eingestellt wird bevor der Berufsunfähigkeitsversicherer eine Zahlung beginnt. Insbesondere durch unterschiedliche Definitionen des Begriffs Berufsunfähigkeit können Leistungsentscheidungen der Versicherer verzögert werden. Zudem ist das Krankentagegeld häufig höher als die Berufsunfähigkeitsrente. Somit kann es zu einer Versorgungslücke kommen, welche nach Angaben der Alte Leipziger mit dem Tarif KT-BU nahtlos geschlossen werden kann. Die Alte Leipziger und die Hallesche haben eine Berufsunfähigkeit in ihren Versicherungs-Bedingungen gleich definiert, so dass eine Leistungsentscheidung vereinfacht werden soll. Zudem entsteht durch Abstimmung zwischen den Versicherungsunternehmen ein geringerer Verwaltungsaufwand, wodurch zusätzliche Verzögerungen einer Zahlung vermieden werden können. |
Erst Krankentagegeld, dann BU-Rente
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Mit der Vereinbarung KT-BU hat der Versicherte bei einer Arbeitsunfähigkeit zuerst Anspruch auf eine Leistung der Krankentagegeldversicherung. Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit für diese Versicherung erhält der Versicherte für bis zu 18 Monate das vereinbarte Krankentagegeld, sofern zwischenzeitliche keine Berufsunfähigkeit eintritt. Wird der Versicherte berufsunfähig, leistet die Krankentagegeldversicherung das volle vereinbarte Krankentagegeld bis zum Ablauf der Karenzzeit von 6 Monaten für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit ist ein nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente gegeben. Die Berufsunfähigkeitsrente wird zudem über einen festgelegten Zeitraum auf das Niveau des Krankentagegeldes aufgestockt. Die Alte Leipziger verspricht hierbei im Fall einer Arbeitsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit eine garantierte Leistung in Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes über einen Zeitraum von 12 Monaten (29.07.2011). |
KT-BU: Alte Leipziger
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Deutscher Ring Krankentagegeld
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