Während man in den südlichen Ländern kein großes Aufhebens davon macht, wenn im Alter der eine oder andere Zahn verloren geht, ist man in den hiesigen Breiten weitaus empfindlicher. Ist irgendwo im Mundraum ein Zahn derart kaputt, dass er auch mit den besten Künsten eines Zahnarztes nicht mehr gerettet werden kann, dann wird nach der Extraktion gleich der entsprechende Zahnersatz gefertigt. Je nach Wunsch des Patienten können das Implantate sein oder Brücken. Letztlich ist der Wunsch nach entsprechendem Zahnersatz aber auch eine finanzielle Frage, da nämlich Zahnersatz grundsätzlich - zumindest bei den gesetzlich Krankenversicherten - nur bis zu einem bestimmten Teil der Kosten übernommen wird. Und die Höhe ist zudem abhängig davon, wie oft der Patient in den vergangenen Jahren die regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchungen über sich hat ergehen lassen.
Dass Zahnersatz insofern nicht billig ist, aber dennoch für das Wohlbefinden einerseits und der Ästhetik andererseits auch irgendwie notwendig ist, steht außer Frage, weswegen nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen sondern auch viele private Versicherungsgesellschaften Zahnzusatzversicherungen bzw. Zahnersatzversicherungen anbieten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten diese Versicherungen ihren Versicherten über einen so genannten Partnervertrag an, der in der Regel über eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird, aber einen eigenständigen Vertrag darstellt. Für die Versicherten ist diese Ergänzungsversicherung oftmals günstiger, als wenn sie diese privat über eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abschließen würden.
Dabei unterscheiden sich die Leistungen dieser privaten Zusatzversicherung für Zähne nicht grundsätzlich. Der wichtigste Faktor, dass die Zusatzversicherung die Kosten für einen notwendigen Zahnersatz übernimmt, sind im Leistungsangebot immer enthalten. Unterschieden wird allerdings in der Höhe der Bezuschussung. Manche Versicherungen leisten einen Festbetrag, wieder andere einen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten, die allerdings dann auch wieder einen bestimmten Betrag nicht übersteigen dürfen. Und andere Tarife sehen Leistungen vor, die zusammen mit den Festzuschüssen der Krankenkassen bei 90 bis 95 % liegen. Diese Höchstgrenze wird allerdings nur erreicht, wenn der Versicherte selbst regelmäßig bei seinem Zahnarzt vorstellig geworden ist und ihm dann der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wird.
Insofern ist eine Zusatzversicherung angesichts der Kosten, die für Zahnersatz entstehen können, sinnvoll, zumal sich die Höhe der Prämien für diese Versicherungen in Grenzen halten und zusätzlich noch als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. |