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CONTINENTALE CEZ/10 ZAHN-VERSICHERUNG |
Zahn-Ergänzungs-Versicherung der Continentalen
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Die Continentale Krankenversicherung bietet mit ihrem Tarif CEZ 10 die Möglichkeit einer privaten Zahnzusatzversicherung, mit welcher Versicherte ihren Eigenanteil für eine Zahnersatzversorgung verringern können. Das Versicherungsangebot richtet sich nur an gesetzlich krankenversicherte Personen. Ein Versicherungsabschluss ist mit einem Eintrittsalter zwischen 0 und 68 Jahren möglich. Bei Antragstellung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, wobei unter anderem Fragen zu fehlenden und noch nicht ersetzten Zähnen und zu bereits vorhandenem Zahnersatz beantwortet werden müssen. Es können jedoch bis zu vier fehlende und noch nicht ersetzte Zähne mitversichert werden. |
CEZ Tarifstufen
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Der Tarif CEZ ist in verschiedenen Tarifstufen mit einer Steigerung von jeweils 5 % abschließbar. In der höchsten Tarifstufe 10 erstattet die Zahnzusatzversicherung 50 % der Kosten für eine durch die gesetzliche Krankenversicherung anerkannte Regelversorgung. Zusammen mit dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung werden daher 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Für höherwertigen Zahnersatz übernimmt die Zahnzusatzversicherung einen Betrag in Höhe des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Verdopplung gilt auch für einen höheren Zuschuss nach dem Bonussystem. Grundsätzlich leistet die Zahnzusatzversicherung CEZ 10 nur bei einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die jeweilige Zahnersatzmaßnahme. Eine Kostenerstattung erfolgt daher für die Neuanfertigung von medizinisch notwendigem Zahnersatz, wie z.B. Prothesen, Brücken, Kronen, Verblendungen und Implantate. Auch die Reparatur eines entsprechenden Zahnersatzes wird übernommen. Keine Leistung wird dagegen für funktionsanalytische, funktionstherapeutische oder knochenaufbauende Maßnahmen erbracht. Außerdem erfolgt keine Kostenerstattung für Inlays. Des Weiteren sind auch privatzahnärztliche Leistungen sowie Leistungen für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie nicht mitversichert. |
Continentale CEZ 10 - Wartezeiten
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Die Wartezeit für eine Leistung aus der Zahnzusatzversicherung CEZ 10 beträgt 8 Monate. Sie entfällt bei Zahnersatz, welcher infolge eines Unfalls medizinisch notwendig geworden ist. Zudem bestehen bei dieser Versicherung grundsätzlich keine Leistungshöchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren, sofern keine Mitversicherung von mehr als einem fehlenden Zahn oder mehr als zwei ersetzten Zähnen vorliegt. In diesem Fall werden im ersten Jahr höchstens 260 Euro, im zweiten Jahr höchstens 390 Euro und im dritten Jahr höchstens 520 Euro erstattet. Des Weiteren verzichtet die Versicherung auf die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, womit keine zusätzliche Einschränkung der tariflichen Leistung zu befürchten ist. Die Mindestversicherungsdauer für die Zahnzusatzversicherung CEZ 10 beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Versicherung nicht innerhalb der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Versicherungsdauer gekündigt wird. (30.07.2011) |
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AXA EGZahnplus Deutscher Ring dent 50
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